Hiermit wird die 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Bodelwitz vom 25.10.2010, beschlossen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.09.2020 (Beschluss Nr. 21/2020), öffentlich bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung der oben genannten Satzung erfolgt nach § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung.
Bodelwitz, den 30.01.2023
Staps
Bürgermeisterin
2. Änderungssatzung
zur Friedhofssatzung der Gemeinde Bodelwitz
vom 25.10.2010
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), und des Vertrages zur Übertragung der Verwaltung und Bewirtschaftung des kirchlichen Friedhofes zwischen der Gemeinde Bodelwitz und der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinde Bodelwitz sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19. Mai 2004, (GVBl. S. 505 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229, 266), hat der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz in seiner Sitzung vom 14.09.2020 folgende 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Bodelwitz vom 25.10.2010 beschlossen:
§ 1
Änderung der Satzung
Im § 12 - Arten der Grabstätten wird im Absatz 2 nach Buchstabe j) Folgendes angefügt:
| k) | Bestattung unter Bäumen (Urne) mit namentlicher Nennung |
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bodelwitz, den 20.11.2020
Staps — - Siegel -
Bürgermeisterin
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.
Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Staps
Bürgermeisterin