Hiermit wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Oppurg für das Haushaltsjahr 2023, beschlossen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.12.2022 (Beschluss Nr. 22/14/2022), öffentlich bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach § 57 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme vom
13.02.2023 - 27.02.2023
zu den Sprechzeiten in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Am Türkenhof 5, Oppurg aus und wird bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres und die Entlastung an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Oppurg, den 30.01.2023
Schoberth
Bürgermeister
Haushaltssatzung
der Gemeinde Oppurg
Saale-Orla-Kreis
für das Haushaltsjahr 2023
Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Oppurg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.556.585,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 293.200,00 € |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer
| ||
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Flächen (A) | 288 v. H. |
|
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v. H | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 150.000 € festgesetzt.
§ 6
Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben von der Gruppierungsnummer 500000 - 718000 in allen Gliederungen. (DR 1) Gemäß § 18 Abs. 3 ThürGemHV sind Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben nicht mit für deckungsfähig erklärt.
Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben des gesamten Vermögenshaushaltes. (DR 2)
Mehreinnahmen der Gewerbesteuer werden eingesetzt für die entstehende Mehrausgabe Gewerbesteuerumlage. (DR 3)
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Oppurg, den 20.01.2023
Gemeinde Oppurg
Schoberth
Bürgermeister — - Siegel -