Hiermit wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Langenorla für das Haushaltsjahr 2024, beschlossen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.12.2023 (Beschluss Nr. 29/04/2023), öffentlich bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung der obengenannten Satzung erfolgt nach § 21 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme vom
12.02.2024 - 26.02.2024
in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Am Türkenhof 5, Oppurg zu den Sprechzeiten aus und wird bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres und die Entlastung an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Langenorla, den 19.01.2024
Fröhlich
Bürgermeister