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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 2/2024
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Haushaltssatzung Gemeinde Langenorla Saale-Orla-Kreis für das Haushaltsjahr 2024

Haushaltssatzung

der Gemeinde Langenorla Saale-Orla-Kreis für das Haushaltsjahr 2024

Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Langenorla folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.644.790,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

393.200,00 Euro

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Flächen (A)

271 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 € festgesetzt.

§ 6

Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben von der Gruppierungsnummer 500 - 718 in allen Gliederungen.

Gemäß § 18 Abs.3 ThürGemHV sind Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben nicht mit für deckungsfähig erklärt. DR 1

Deckungsfähigkeit besteht bei den gesamten Ausgaben des Vermögenshaushaltes. DR 2

Mehreinnahmen der Gewerbesteuer werden für Mehrausgaben der Gewerbesteuerumlage eingesetzt. DR 3

Deckungsfähigkeit besteht bei den Personalausgaben Gliederung 4. DR 4

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Langenorla, den 18.12.2023

Gemeinde Langenorla  — Siegel

Fröhlich

Bürgermeister