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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 2/2024
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Bodelwitz

Hiermit wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Bodelwitz für das Haushaltsjahr 2024, beschlossen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.12.2023 (Beschluss Nr. 29/2023), öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme vom

12.02.2024 - 27.02.2024

in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Am Türkenhof 5, Oppurg zu den Sprechzeiten aus und wird bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres und die Entlastung an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Bodelwitz, den 26.01.2023

Staps

Bürgermeisterin

Haushaltssatzung

der Gemeinde Bodelwitz Saale-Orla-Kreisfür das Haushaltsjahr 2024

Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Bodelwitz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

804.270,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

78.495,00 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Flächen (A)

271 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 85.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben von der Gruppierungsnummer 500000 - 718000 in allen Gliederungen. (DR 1)

Gemäß § 18 Abs. 3 ThürGemHV sind Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben nicht mit für deckungsfähig erklärt.

Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben des gesamten Vermögenshaushaltes. (DR 2)

Mehreinnahmen der Gewerbesteuer werden eingesetzt für die entstehende Mehrausgabe Gewerbesteuerumlage. (DR 3)

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Bodelwitz, den 21.12.2023

Gemeinde Bodelwitz

Staps  — - Siegel -

Bürgermeisterin