Aufgrund des § 50 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Oppurg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.245.865,00 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 37.300,00 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 807.880,00 Euro festgesetzt. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2023 von 5.315 Einwohner herangezogen. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 152,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 70.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
| 1. | Deckungsring 1: Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben der Gruppierungsnummern 500 - 658 in allen Gliederungen. Gemäß Paragraph 18 Abs. 3 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) sind Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben nicht für deckungsfähig erklärt. |
| 2. | Deckungsring 2: Deckungsfähigkeit besteht bei den gesamten Ausgaben des Vermögenshaushaltes. |
| 3. | Deckungsring 3: Mehreinnahmen im Bereich Einwohnermeldeamt werden für Mehrausgaben im Bereich Einwohnermeldeamt eingesetzt. |
| 4. | Deckungsring 5: Deckungsfähigkeit besteht bei allen Personalausgaben. |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Oppurg, den 13.01.2025
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
L. Böhme — - Siegel -
Gemeinschaftsvorsitzender