Das Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr entfällt!
Am 05.12.2025 hat der Bundestag das Wehrdienstmodernisierungsgesetz beschlossen und der Bundesrat hat diesem am 19.12.2025 zugestimmt.
Mit Inkrafttreten des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes zum 01.01.2026 entfällt unter anderem das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz.
i. A. Winner
Einwohnermeldeamt