Aufgrund der § 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Bodelwitz folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 932.740,00 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 190.500,00 Euro |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 271 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 85.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
| 1. | Deckungsring 1: Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben der Gruppierungsnummern 500 - 658 in allen Gliederungen. Gemäß Paragraph 18 Abs. 3 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) sind Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben nicht für deckungsfähig erklärt. |
| 2. | Deckungsring 2: Deckungsfähigkeit besteht bei den gesamten Ausgaben des Vermögenshaushaltes. |
| 3. | Deckungsring 3: Mehreinnahmen der Gewerbesteuer werden für Mehrausgaben der Gewerbesteuerumlage eingesetzt. |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Bodelwitz, den 05.01.2026
Gemeinde Bodelwitz
Staps
Bürgermeisterin