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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 2/2026
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
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Der „Bauturbo“: Mehr Freiraum für Neubau, Aufstockung und Umnutzung

Neue gesetzliche Regelungen im Baugesetzbuch

Seit Oktober 2025 gelten neue Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB). Ziel dieser Änderungen ist es, den Wohnungsbau schneller und einfacher zu machen und neue Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum zu eröffnen - auch auf Flächen, auf denen dies bisher nicht möglich war. Hintergrund ist die angespannte Wohnraumsituation in vielen Regionen Deutschlands.

Welche gesetzlichen Änderungen gibt es?

Die neuen Regelungen verteilen sich auf mehrere Paragraphen des Baugesetzbuches:

  • § 31 Abs. 3 BauGB

    Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann künftig mehr Wohnbebauung als bisher vorgesehen zugelassen werden. So kann beispielsweise durch Aufstockungen, Anbauten oder Bauen in zweiter Reihe neuer Wohnraum entstehen.

  • § 34 Abs. 3b BauGB

    Im sogenannten unbeplanten Innenbereich können Wohngebäude nun auch dann errichtet werden, wenn sie sich nicht vollständig in die bestehende Bebauung einfügen.

  • § 246e BauGB

    Dieser Paragraph ermöglicht Abweichungen von bisherigen Vorschriften des Baugesetzbuches. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dadurch auch das Bauen im Außenbereich im räumlichen Zusammenhang erlaubt werden.

Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger?

Für Bauwillige eröffnen sich neue Chancen, die es in dieser Form bislang nicht gab. Unter bestimmten Voraussetzungen können nun:

  • Wohnhäuser im bisher ungeplanten Außenbereich errichtet werden,
  • bestehende Gebäude aufgestockt oder umgebaut werden,
  • Gewerberäume zu Wohnraum umgenutzt werden,

auch dort, wo dies bisher durch Bebauungspläne oder Satzungen ausgeschlossen war.

Kurz gesagt: Die Rahmenbedingungen für individuelles Bauen waren selten so günstig wie jetzt.

Gilt jetzt „alles ist erlaubt“?

Nein. Auch mit den neuen Regelungen gilt weiterhin:

Bauen erfolgt nicht grenzenlos. Alle Vorhaben unterliegen weiterhin den gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Allgemeinheit. Dazu zählen unter anderem:

  • Immissionsschutz (z. B. Lärm),
  • Umwelt- und Naturschutz,
  • nachbarschaftliche Belange,
  • weitere baurechtliche Vorschriften.

Zudem entscheidet die jeweilige Gemeinde, ob und in welchem Umfang die neuen Regelungen vor Ort angewendet werden.

Ansprechpartner in der Verwaltung

Wenn Sie Fragen haben, ob der sogenannte „Bauturbo“ auf Ihr Bauvorhaben anwendbar ist oder wenn Sie Ihre Ideen zunächst unverbindlich besprechen möchten, wenden Sie sich gerne an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg (Kontakt siehe S. 2).

Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie dabei, Ihre Bauvorhaben im Rahmen der neuen Möglichkeiten zu realisieren.