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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 2/2026
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
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Nichtamtlicher Teil

Die Grundsteuern und die Vorauszahlung der Gewerbesteuer für das 1. Quartal 2026 werden zum 15.02.2026 fällig. Die zu zahlenden Beträge sind den zuletzt erteilten Bescheiden zu entnehmen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass für alle Grundstücke, für die kein neuer Grundsteuerbescheid im Jahr 2026 erlassen wurde, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe festgesetzt wird.

Wir bitten alle Steuerzahler bei Überweisungen und Einzahlungen Ihre Kassenzeichen anzugeben.

Soweit der Kämmerei ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die fälligen Beträge abgebucht.

Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Einzahlung.