Titel Logo
Oppurger Anzeiger
Ausgabe 3/2023
Bekanntmachungen von Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Flurbereinigungsverfahren Neustadt-Kospoda/Burgwitz

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt

Flurbereinigungsverfahren Neustadt-Kospoda/Burgwitz

Flurbereinigungsverfahren Neustadt (Orla)

Az. 2-2-0347

Az. 2-3-0039 — Erfurt, den 06. Februar 2023

Änderungsbeschluss Nr. 2 der Flurbereinigung

Neustadt-Kospoda/Burgwitz

Änderungsbeschluss Nr. 7 der Flurbereinigung Neustadt (Orla)

(Gemeinsamer Änderungsbeschluss)

1. Änderung der Flurbereinigungsgebiete Neustadt-Kospoda/Burgwitz und Neustadt (Orla)

Nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2835), wird das mit Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 15. Oktober 1996, Az. 2-3-0039 und mit Teilungs- und Umstellungsbeschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera vom 19. Oktober 2010, Az. 2-3-0039, 2-2-0347, festgestellte und mit Beschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera vom 23. März 2015, Az. 2-3-0039, 2-2-0347, letztmalig geänderte Flurbereinigungsgebiet Neustadt-Kospoda/Burgwitz sowie das mit Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 15. Oktober 1996, Az. 2-3-0039, festgestellte und mit Beschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera vom 20. September 2017, Az. 2-3-0039, letztmalig geänderte Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla) erneut wie folgt geringfügig geändert:

1.1

Aus dem Flurbereinigungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens Neustadt-Kospoda/Burgwitz werden ausgeschlossen:

Gemarkung Kospoda

Flur 1, Flurstücke Nr. 764, 765, 766, 767, 768, 769, 770, 771

Flur 2, Flurstücke Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16

Flur 5, Flurstück Nr. 1

Gemarkung Burgwitz

Flur 1, Flurstücke Nr. 291, 298, 299, 300, 301, 302, 303, 305, 306

Flur 2, Flurstücke Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 30, 38, 39, 41, 46, 67, 76, 77, 79, 84

1.2

Die vorgenannten Flurstücke werden zeitgleich zum Flurbereinigungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens Neustadt (Orla) zugezogen.

Das Flurbereinigungsgebiet Neustadt-Kospoda/Burgwitz hat nunmehr eine Größe von 31 ha und das Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla) hat nunmehr eine Größe von 1.366 ha.

2. Anordnung der Flurbereinigung

Für die zugezogenen Flurstücke bleibt die Flurbereinigung angeordnet.

3. Teilnehmergemeinschaft

Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla) zugezogenen Grundstücke, die Erbbauberechtigten sowie die Gebäude- und Anlageneigentümer sind nunmehr Mitglieder der mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 15. Oktober 1996 entstandenen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Neustadt (Orla)“.

4. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums

Für alle unter Nr. 1.1 aufgeführten Grundstücke gelten die seit der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses Neustadt (Orla) vom 15. Oktober 1996 bestehenden Einschränkungen des Eigentums weiter.

5. Bekanntgabe des Beschlusses

Dieser Beschluss wird für die Flurbereinigungsgemeinden und angrenzenden Gemeinden in der

-

Stadt Neustadt (Orla),

-

Gemeinde Kospoda sowie in der

-

Verwaltungsgemeinschaft Triptis und

-

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

nach den jeweils geltenden Vorschriften für eine öffentliche Bekanntmachung öffentlich bekannt gemacht.

Begründung

Mit dem gemeinsamen Änderungsbeschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera vom 23. März 2015 erfolgte der Ausschluss von Flächen aus dem Flurbereinigungsgebiet Neustadt (Orla) (Feldlagenverfahren) und die Hinzuziehung dieser Flächen in das Flurbereinigungsgebiet Neustadt-Kospoda/Burgwitz (Ortslageverfahren) ausschließlich aus verfahrenstechnischen Gründen.

Innerhalb des Ortslageverfahrens wurde durch die Flurbereinigungsbehörde eine Bearbeitungsgrenze für die Regulierung festgelegt. Diese Bearbeitungsgrenze war nicht mit der Verfahrensgebietsgrenze identisch. Die Regulierung der Flurstücke im Ortslageverfahren erfolgte ausschließlich im Innenbereich der Bearbeitungsgrenze.

Die im Bereich zwischen der Bearbeitungsgrenze und der Verfahrensgebietsgrenze befindlichen Flurstücke blieben im Ortslageverfahren unreguliert und werden nunmehr nach Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans Neustadt-Kospoda/Burgwitz einschließlich seiner Nachträge I bis VI, welche seit dem 02. August 2021 eingetreten ist, wieder zur Neuordnung in das Feldlagenverfahren Neustadt (Orla) hinzugezogen.

Die Änderung des Verfahrensgebietes stellt für beide Verfahren eine geringfügige Änderung dar, da für diese kein Bedürfnis eines förmlichen Verfahrens nach den §§ 4 - 6 FlurbG notwendig erscheint.

Der Unternehmensträger wurde zur geplanten Änderung des Verfahrensgebietes Neustadt (Orla) gehört und hat am 11. Oktober 2022 zugestimmt. Des Weiteren wurde auch der Vorstand der Teilnehmergemeinschaften zur Änderung der Verfahrensgebiete gehört und hat am 08. November 2022 zugestimmt.

Damit sind die Voraussetzungen zum Erlass des Änderungsbeschlusses nach § 8 Abs. 1 FlurbG für das Flurbereinigungsverfahren Neustadt-Kospoda/Burgwitz und das Flurbereinigungsverfahren Neustadt (Orla) gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Gera

Burgstraße 5

07545 Gera

einzulegen.

Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Im Auftrag

gez. Claus Rodig  —  DS

Referatsleiter

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.