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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 3/2024
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Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates aus der Sitzung vom 05.02.2024

Öffentliche Gemeinderatssitzung

Beschluss Nr. 01/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2024.

Beschluss Nr. 02/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz beschließt die Anschaffung von Ausrüstung für die Wasserwehr an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, An der Bahn 2, 34289 Zierenberg laut Angebotsnummer 3240668 vom 11.11.2023 zu einem Angebotspreis von 14.202,11 € zu vergeben.

Beschluss Nr. 03/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz beschließt die Entschädigung des Ortsbrandmeisters, auf 250,00 € zu erhöhen und beschließt somit die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bodelwitz neu.

Beschluss Nr. 04/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz beschließt an Zimmerrei und Holzhandel Fügmann, Am Park 5 OT Knau, 07809 Neustadt an der Orla die Anschaffung von 2 neuen Rehraufen zu einem Preis von 2118,20 € zu vergeben.

Beschluss Nr. 05/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz beschließt nachträglich die Vergabe von Umbaumaßnahmen am Caddy der Feuerwehr an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, An der Bahn 2, 34289 Zierenberg zu einem Preis von 9.362,92 €.

Beschluss Nr. 06/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz beruft Frau Katja Staps nach § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) zur Wahlleiterin.

Beschluss Nr. 07/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz beruft Herr Helmut Schmidt nach § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) zum Stellvertreter der Wahlleiterin.

Nichtöffentliche Gemeinderatssitzung

Beschluss Nr. 08/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz genehmigt das Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2024.

Staps

Bürgermeisterin

Hinweis: Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt durch Aushang an den Verkündungstafeln. Der Abdruck im Anzeiger - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg dient zusätzlich der Information der Bürger.