Der Bundesrat hat am 30.01.2026 die Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen.
Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Produktionskosten beim Ausweishersteller und der Verwaltungskosten bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.
Die neuen Gebühren auf einen Blick:
Personalausweis für Personen ab 24 Jahren: künftig 46,00 € (bisher 37,00 €)
Personalausweis für Personen unter 24 Jahren: künftig 27,60 € (bisher 22,80 €)
Vorläufiger Personalausweis: unverändert 10,00 €
Digitales Passbild im Amt: 6,00 €
i. A. Winner
Einwohnermeldeamt