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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 4/2023
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Langenorla

Hiermit wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Langenorla für das Haushaltsjahr 2023, beschlossen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.02.2023 (Beschluss Nr. 25/10/2023), öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung der obengenannten Satzung erfolgt nach § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme vom

17.04.2023 - 02.05.2023

in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Am Türkenhof 5, Oppurg zu den Sprechzeiten aus und wird bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres und die Entlastung an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Langenorla, den 24.03.2023

Fröhlich

Bürgermeister

Haushaltssatzung

der Gemeinde Langenorla

Saale-Orla-Kreis

für das Haushaltsjahr 2023

Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Langenorla folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.554.310,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

345.350,00 Euro

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche

Flächen (A)

271 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 € festgesetzt.

§ 6

Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben von der Gruppierungsnummer 500 - 718 in allen Gliederungen.

Gemäß § 18 Abs.3 ThürGemHV sind Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben nicht mit für deckungsfähig erklärt. DR 1

Deckungsfähigkeit besteht bei den gesamten Ausgaben des Vermögenshaushaltes. DR 2

Mehreinnahmen der Gewerbesteuer werden für Mehrausgaben der Gewerbesteuerumlage eingesetzt. DR 3

Deckungsfähigkeit besteht bei den Personalausgaben Gliederung 4. DR 4

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Langenorla, den 14.03.2023

Gemeinde Langenorla

Fröhlich

Bürgermeister — Siegel