Hiermit wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Langenorla für das Haushaltsjahr 2023, beschlossen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.02.2023 (Beschluss Nr. 25/10/2023), öffentlich bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung der obengenannten Satzung erfolgt nach § 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme vom
17.04.2023 - 02.05.2023
in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Am Türkenhof 5, Oppurg zu den Sprechzeiten aus und wird bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres und die Entlastung an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Langenorla, den 24.03.2023
Fröhlich
Bürgermeister
Haushaltssatzung
der Gemeinde Langenorla
Saale-Orla-Kreis
für das Haushaltsjahr 2023
Auf der Grundlage des § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Langenorla folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.554.310,00 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 345.350,00 Euro |
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Flächen (A) | 271 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Deckungsfähigkeit besteht bei den Ausgaben von der Gruppierungsnummer 500 - 718 in allen Gliederungen.
Gemäß § 18 Abs.3 ThürGemHV sind Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben nicht mit für deckungsfähig erklärt. DR 1
Deckungsfähigkeit besteht bei den gesamten Ausgaben des Vermögenshaushaltes. DR 2
Mehreinnahmen der Gewerbesteuer werden für Mehrausgaben der Gewerbesteuerumlage eingesetzt. DR 3
Deckungsfähigkeit besteht bei den Personalausgaben Gliederung 4. DR 4
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Langenorla, den 14.03.2023
Gemeinde Langenorla
Fröhlich
Bürgermeister — Siegel