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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 4/2024
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
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Nichtamtlicher Teil

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 wurde zum 01.01.2024 der Kinderreisepass abgeschafft. Die bis Ende 2023 ausgestellten Kinderreisepässe und Verlängerungen behalten, davon unabhängig, ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 können Eltern für Ihre Kinder entweder einen Personalausweis oder einen biometrischen Reisepass beantragen. Des Weiteren wird zum 01.01.2024 die Gebühr für einen Reisepass (für Personen über 24 Jahren) auf 70,00 Euro angehoben.

Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen:

Wir empfehlen allen Einwohnern, ihre Personaldokumente auf deren Gültigkeit zu überprüfen. Es ist keine Verlängerung der Dokumente möglich, hier ist generell eine Neubeantragung erforderlich.

Die Beantragung von Dokumenten muss immer persönlich erfolgen.

Bei Antragstellung sind vorzulegen:

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Geburts- oder Eheurkunde (Familienstammbuch)

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ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35 mm x 45 mm)

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das alte Dokument

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Gebühr

Des Weiteren werden bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr die Fingerabdrücke erfasst und ab dem 10. Lebensjahr müssen sie ihre Unterschrift bei Antragstellung für das entsprechende Dokument leisten.

Gebühren:

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Personalausweis

37,00 EUR (10 Jahre Gültigkeit - Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr)

22,80 EUR (6 Jahre Gültigkeit - Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr)

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Reisepass

70,00 EUR (10 Jahre Gültigkeit - Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr)

37,50 EUR (6 Jahre Gültigkeit - Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr)

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vorläufiger Personalausweis

10,00 EUR (3 Monate Gültigkeit)

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vorläufiger Reisepass

26,00 EUR (1 Jahr Gültigkeit)

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Expresspass

60,00 EUR + 32,00 EUR Expressgebühr

(10 Jahre Gültigkeit - Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr)

37,50 EUR + 32,00 EUR Expressgebühr

(6 Jahre Gültigkeit - Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr)

Bei Abholung der neu beantragten Personaldokumente sind die alten Dokumente in der Meldebehörde vorzulegen.

i. A. Winner

Einwohnermeldeamt