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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 4/2025
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
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Nichtamtlicher Teil

Hiermit weisen wir darauf hin, dass Osterfeuer einer Genehmigung bedürfen. Für jedermann ist ein Osterfeuer in einer feuerfesten Schale oder Feuertonne grundsätzlich erlaubt.

Bitte beachten Sie jedoch immer die Sicherheitsvorschriften und handeln Sie verantwortungsbewusst, um mögliche Gefahren zu vermeiden. Achten Sie darauf, dass der Standort für Ihr Osterfeuer sicher ist und halten Sie Abstand zu brennbaren Materialien.

Für Fragen oder weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Ordnungsamt.

i. A. Sudzuka

Sachbearbeiterin Ordnungsamt