Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23, S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bodelwitz in der Sitzung am 09.02.2026 die folgende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bodelwitz vom 25.10.2010 beschlossen:
§ 1
Änderung der Satzung
Der § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 35 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats. Nimmt ein Gemeinderatsmitglied an einem Tag an mehreren Sitzungen teil, steht ihm gleichwohl für diesen Tag nur ein Sitzungsgeld zu.
Die Aufwandsentschädigung ist jährlich zu überprüfen. Übersteigt der Mindestbetrag nach § 2 Abs. 5 der Thüringer Verordnung über die Entschädigung der Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder (Thüringer Entschädigungsverordnung - ThürEntschVO) vom 6. November 2018 (GVBl. S. 703) in der jeweils geltenden Fassung die festgesetzte Aufwandsentschädigung, ist diese neu festzusetzen.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Bodelwitz, den 10.03.2026
Gemeinde Bodelwitz⇔- Siegel -
Staps
Bürgermeisterin
Hinweis
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Staps
Bürgermeisterin
Bekanntmachungsvermerk
Die Satzung wurde im Anzeiger - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Ausgabe 04/2026 vom 10.04.2026, öffentlich bekannt gemacht.