Hiermit wird die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Oppurg für das Haushaltsjahr 2026, beschlossen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 02.03.2026 (Beschluss-Nr. 04/2026, öffentlich bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß §§ 60 Abs. 1 Satz 2, 57 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 ThürKO.
Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis hat mit Schreiben vom 10.03.2026 die vorzeitige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
13.04.2026 bis 26.04.2026
zu den regulären Sprechzeiten
| Montag: | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
| Freitag: | 9:00 - 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Kämmerei, Am Türkenhof 5, 07381 Oppurg aus und wird bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres und die Entlastung an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Oppurg, den 10.03.2026
Eberitzsch
Bürgermeister