Öffentlicher Teil:
Beschluss-Nr. 01/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernburg bestätigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2025.
Beschluss-Nr. 02/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernburg beruft Herrn Thomas Danz nach § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) zum Wahlleiter der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wernburg.
Beschluss-Nr. 03/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernburg beruft Herrn Jens Wetzel nach § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) zum Stellvertreter des Wahlleiters der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wernburg.
Beschluss-Nr. 04/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernburg beschließt, die Verpachtung des gemeindeeigenen Grundstückes „Hofwiese" zu festgelegten Teilen durch Veröffentlichung des gemeinsam festgelegten Ausschreibungstexts im Ortsgebiet auszuschreiben.
Die Ausschreibung soll im Ortskanal, in den Schaukästen der Gemeinde Wernburg und im Amtsblatt der VG Oppurg veröffentlicht werden.
Beschluss-Nr. 05/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernburg beschließt die Vergabe zur Herstellung eines denkmalschutzgerechten Weges zur St.-Veits-Kapelle an die Firma Schumann, Oelsener Weg 3, 07387 Krölpa OT Rockendorf laut Angebot vom 13.03.2026 zum Preis von 3.575,49 € brutto.
Beschluss-Nr. 06/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernburg beschließt, den ortsansässigen Vereinen Sportverein Wernburg e.V., Feuerwehrverein Wernburg e.V. und Pferde-Freizeit-Kultur e.V. Wernburg eine finanzielle Unterstützung von je 500,00 € für die Förderung Kinder- und Jugendarbeit zu gewähren.
Der Ortsgruppe der Volkssolidarität Wernburg wird eine finanzielle Unterstützung zur Ausrichtung der Rentner-Weihnachtsfeier durch Übernahme der Kosten für Kaffee, Sekt und Raummiete zugesichert.
Beschluss-Nr. 07/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernburg beschließt, für die Anzahl von 3 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Wernburg einen Antrag auf geförderte Erweiterung der Fahrerlaubnis zu stellen.
Nach Abzug der Fördermittel für jeden Kameraden, erstattet die Gemeinde nach bestandener Prüfung jedem einen Festbetrag von 1000,00 €. Die restlichen Kosten sind vom Kameraden zum Erwerb der Fahrerlaubnis selbst zu tragen.
Nichtöffentlicher Teil:
Beschluss-Nr. 01/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernburg bestätigt das Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.11.2025.
Wernburg, 24.03.2026
Sprigade
Bürgermeisterin