Titel Logo
Oppurger Anzeiger
Ausgabe 4/2026
Mitgliedsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ausschreibung einer Pachtfläche der Gemeinde Wernburg

Die Gemeinde Wernburg beabsichtigt, zwei Teilstücke des in der Gemarkung Wernburg liegenden Flurstückes Flur 8, Flurstück 3/8, mit einer Fläche von ca. 1300 m² (A) und ca. 2.200 m² (B) - (siehe Lageplan) ab 01.06.2026 zu verpachten.

Bei der Bewirtschaftung der Fläche sind folgende Punkte zu beachten:

Die Fläche wird ausschließlich für die Eigenbewirtschaftung verpachtet. Eine Unterverpachtung ist nicht zulässig.

Die Fläche ist als landwirtschaftliche Fläche/ Weide zu nutzen.

Die Verpachtung erfolgt für den Zeitraum von 5 Jahren mit einer jährlichen Kündigungsfrist.

Vor Ablauf der Frist kann der Pächter / die Pächterin eine Verlängerung des Pachtverhältnisses bei der Verpächterin beantragen.

Der Gemeinde Wernburg steht ein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn der Pachtgegenstand für gemeindeeigene Zwecke, z.B. einen Weiterverkauf vorgesehen ist oder die übernommenen Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag verletzt werden.

Evtl. Rückfragen sind unter Tel. 0160 95440628 möglich.

Die Interessenten werden gebeten, ihr schriftliches Angebot unter Angabe der Lage und Größe der beabsichtigten Pachtfläche (A oder B), eines Pachtpreises (€/m²/Jahr) sowie der persönlichen Kontaktdaten (Name, Adresse, Erreichbarkeit)

bis zum 30.04.2026 an die

Gemeinde Wernburg

Bodelwitzer Straße 17

07381 Wernburg

in einem geschlossenen Umschlag mit dem Hinweis:

„Bitte nicht öffnen! - Ausschreibung Verpachtung Hofwiese"

zu senden.

Die Entscheidung über die Verpachtung trifft der Gemeinderat nach Ablauf der Angebots-Abgabefrist.

Die Teilnahme an dem Verfahren ist kostenlos. Eine Vergütung wird nicht gewährt, ebenso kein Ersatz von Auslagen.

Aus der Teilnahme lassen sich keine Verpflichtungen der Gemeinde Wernburg herleiten und es können diesbezüglich auch keine Ansprüche gegen die Gemeinde geltend gemacht werden.