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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 5/2024
Mitgliedsgemeinden
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Nichtamtlicher Teil

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss der Gemeinde Oppurg hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderates in der Gemeinde Oppurg als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt.

Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 12 Stimmen.

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Oppurg, den 24.04.2024

Pechtl

Wahlleiterin