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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 6/2023
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
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Ihr Ordnungsamt informiert

Informationen für Hundehalter

Aufgrund aktueller Anfragen bezüglich ausgekämmten und in der Natur liegengelassenen Hundefells hier eine kurze Mitteilung zum Umgang damit. Tierische Nebenprodukte gelten gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 KrWG nicht als Abfall. In der Regel gehört Hundefell in den Hausmüll und nicht auf öffentliche Flächen.

Auch wichtig: Für Jungvögel können Hundehaare sehr schädlich sein. Denn wenn die Elternvögel die Haare für ihren Nestbau verwenden, können die Arzneistoffe, die in den Haaren enthalten sind, von der Haut der Jungvögel aufgenommen werden und zum Tod führen.

Die Tierhalter können mit der Entsorgung der Haare im Hausmüll dazu beitragen, dass die Schadstoffbelastung von Vögeln nicht unnötig durch den Eintrag von Tierarzneimitteln in die Umwelt steigt.

Wir bitten um Beachtung.

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