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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 6/2024
Mitgliedsgemeinden
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Amtlicher Teil

Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2024 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Gemeinderatsmitgliederwahl in der Gemeinde Langenorla

Verhältniswahl

Zahl der Wahlberechtigten:

1012

Zahl der Wähler:

780

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

27

(Stimmzettel)

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

753

(Stimmzettel)

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt:

2247

Auf die Wahlvorschläge entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen. Die Angabe der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und die Zahl der auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sowie die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennworts des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlages sind aus der Aufstellung zu entnehmen.

1) Der/die Gewählte ist durch X gekennzeichnet.

1) Der/die Gewählte ist durch X gekennzeichnet.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Langenorla, den 29.05.2024

Wohlfarth

Wahlleiterin