Der Bundesrat hat am 30.01.2026 die Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen.
Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Produktionskosten beim Ausweishersteller und der Verwaltungskosten bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.
Die neuen Gebühren auf einen Blick:
| Personalausweis für Personen ab 24 Jahren: | künftig 46,00 € (bisher 37,00 €) |
| Personalausweis für Personen unter 24 Jahren: | künftig 27,60 € (bisher 22,80 €) |
| Vorläufiger Personalausweis: | unverändert 10,00 € |
| Digitales Passbild im Amt: | 6,00 € |
Wir empfehlen allen Einwohnern, ihre Personaldokumente auf deren Gültigkeit zu überprüfen. Es ist keine Verlängerung der Dokumente möglich, hier ist generell eine Neubeantragung erforderlich.
Die Beantragung von Dokumenten muss immer persönlich erfolgen.
Bei Antragstellung sind vorzulegen:
| • | Geburts- oder Eheurkunde (Familienstammbuch) |
| • | ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild (Größe 35 mm x 45 mm), alternativ kann das Bild auch gern vor Ort erstellt werden |
| • | das alte Dokument |
| • | Gebühr |
Des Weiteren werden bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr die Fingerabdrücke erfasst und ab dem 10. Lebensjahr müssen sie ihre Unterschrift bei Antragstellung für das entsprechende Dokument leisten.
Gebühren:
| - Personalausweis | 46,00 EUR (10 Jahre Gültigkeit - Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr) |
| 27,60 EUR (6 Jahre Gültigkeit - Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr) |
| - Reisepass | 70,00 EUR (10 Jahre Gültigkeit - Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr) |
| 37,50 EUR (6 Jahre Gültigkeit - Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr) |
| - vorläufiger Personalausweis | 10,00 EUR (3 Monate Gültigkeit) |
| - vorläufiger Reisepass | 26,00 EUR (1 Jahr Gültigkeit) |
| - Expresspass | 70,00 EUR + 32,00 EUR Expressgebühr |
| (10 Jahre Gültigkeit - Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr) |
| 37,50 EUR + 32,00 EUR Expressgebühr |
| (6 Jahre Gültigkeit - Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr) |
Bei Abholung der neu beantragten Personaldokumente sind die alten Dokumente in der Meldebehörde vorzulegen.
i. A. Winner
Einwohnermeldeamt