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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 6/2026
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
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Hinweis des Ordnungsamtes zum Abbrennen privater Feuer

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass private Feuer im Garten ausschließlich in einer Feuerschale oder einem Feuerkorb mit einem maximalen Durchmesser von 1 Meter zulässig sind.

Verbrannt werden darf ausschließlich trockenes und naturbelassenes Holz. Das Verbrennen von Gartenabfällen, behandeltem Holz, Sperrmüll oder sonstigen Abfällen ist verboten.

Zudem ist darauf zu achten, dass durch Rauch oder Funkenflug keine Belästigungen oder Gefährdungen für Nachbarn und die Umgebung entstehen. Das Feuer ist stets unter Aufsicht zu halten und vollständig zu löschen.

Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind sollte auf das Entzünden eines Feuers verzichtet werden.

 i. A. Sudzuka

 Ordnungsamt