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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 7/2023
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
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Das Einwohnermeldeamt informiert

Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen und Kinderreisepässen:

Wir empfehlen allen Einwohnern, ihre Personaldokumente auf deren Gültigkeit zu überprüfen. Es ist keine Verlängerung der Dokumente möglich, hier ist generell eine Neubeantragung erforderlich.

Bei Antragstellung sind vorzulegen:

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Geburts- oder Eheurkunde (Familienstammbuch)

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pro Dokument ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35 mm x 45 mm)

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das alte Dokument

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Gebühr

Weiterhin besteht im Einwohnermeldeamt die Möglichkeit der kurzfristigen Ausstellung von Kinderreisepässen (bis 12. Lebensjahr) und vorläufigen Personaldokumenten.

Kinderreisepässe werden ab dem 01.01.2021 nur noch für 1 Jahr ausgestellt. Verlängerungen sind weiterhin möglich, jedoch auch nur für 1 Jahr und maximal bis zum 12. Geburtstag.

Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden, behalten weiterhin die Gültigkeit wie im Dokument abgedruckt.

Kinder müssen ab dem 10. Lebensjahr ihre Unterschrift bei Antragstellung für das entsprechende Dokument leisten.

Gebühren:

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Personalausweis

37,00 EUR (10 Jahre Gültigkeit - Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr)

22,80 EUR (6 Jahre Gültigkeit - Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr)

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Reisepass

60,00 EUR (10 Jahre Gültigkeit - Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr)

37,50 EUR (6 Jahre Gültigkeit - Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr)

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Kinderreisepass

13,00 EUR (Ausstellung bis zum 12. Lebensjahr, immer nur für 1 Jahr)

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vorläufiger Personalausweis

10,00 EUR (3 Monate Gültigkeit)

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vorläufiger Reisepass

26,00 EUR (1 Jahr Gültigkeit)

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Expresspass

60,00 EUR + 32,00 EUR Expressgebühr

(10 Jahre Gültigkeit - Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr)

37,50 EUR + 32,00 EUR Expressgebühr

(6 Jahre Gültigkeit - Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr)

Bei Abholung der neu beantragten Personaldokumente sind die alten Dokumente in der Meldebehörde vorzulegen.

i. A. Winner

Einwohnermeldeamt