v.l. L. Böhme (Stellvertreter), M. Modde (Vorsitzender), R. Weise (Beisitzer) und U. Schäfer (GF)
Im Freistaat Thüringen gibt es derzeit 605 Gemeinden und Städte sowie 42 Verwaltungsgemeinschaften. Wenn sichergestellt werden soll, dass die kommunalen Interessen mit dem notwendigen politischen Gewicht auf Landes- und Bundesebene Gehör finden, müssen diese gebündelt und in geeigneter Form vorgetragen sowie eingebracht werden.
Um die tatsächlichen Anliegen der Kommunen zu erfassen, ist es wichtig, nicht auf rhetorische Worthülsen zurückzugreifen, sondern praktische Themen konkret zu benennen, auszuformulieren und aktiv zu vertreten.
Mit dem Ziel, die Arbeit des GStB-Kreisverbandes Saale-Orla wieder aktiver zu gestalten und eine starke kommunale Gemeinschaft im Saale-Orla-Kreis zu fördern, wurde in der Mitgliederversammlung am 24.03.2025 in Triptis ein neuer Kreisvorstand gewählt.
Zum Vorsitzenden des Kreisverbandes wurde Bürgermeister Herr Modde aus Pößneck gewählt. Lars Böhme, Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, wurde als einer von zwei stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt.
„Ich bedanke mich ausdrücklich für das entgegengebrachte Vertrauen. Insbesondere die kleinen Gemeinden prägen den Saale-Orla-Kreis. Ich sehe es als meinen Auftrag, ihren Themen eine Stimme zu geben und sie aktiv zu vertreten“, so Lars Böhme.
Am 10.06.2025 fand die konstituierende Sitzung des neu gewählten Vorstandes in Pößneck statt. Dabei erfolgte ein Austausch zu aktuellen Themen, wie unter anderem zur Entwicklung der Kindergärten, den Ergebnissen und Auswirkungen des Zensus sowie zur Abstimmung über eine gemeinsame Stellungnahme zum kommunalen Finanzausgleich, insbesondere zum Mehrbelastungsausgleich.
Einstimmig wurde beschlossen, eine gemeinsame Stellungnahme zum § 65 Abs. 1 Nr. 13 ThürBKG an den Landesverband des GStB zu richten - mit der Aufforderung, sich als Verband nachdrücklich für eine rechtssichere Erhebung von Einsatzkosten der Feuerwehren einzusetzen. Dies soll durch den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung durch das Land im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen.
Für die Zukunft ist geplant, durch regelmäßige Vorstandssitzungen aktiv an gemeinsamen Themen zu arbeiten, Synergien zu nutzen, die Arbeit in unseren Verwaltungen zu entlasten und ein starkes, gemeinschaftliches Miteinander unserer Gemeinden zu fördern.