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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 8/2026
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
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Aufforderung zur Bewerbung

für das Ehrenamt der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für die gemeinsame Schiedsstelle der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchStG) wählen die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg eine Schiedsperson und mindestens eine stellvertretende Schiedsperson für eine Amtszeit von 5 Jahren.

Die Schiedsperson/stellvertretende Schiedsperson soll zum Beginn der Amtsperiode das 25. aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg wohnen. Sie muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Der § 3 ThürSchStG beinhaltet eine Auflistung von Gründen, die einer Wahl zur Schiedsperson entgegenstehen. Zur Schiedsperson kann demnach nicht gewählt werden:

  • wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;
  • eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
  • eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;
  • eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

Die Verwaltungsgemeinschaft Oppurg fordert im Namen ihrer Mitgliedsgemeinden zur Bewerbung für das Amt der Schiedsperson/stellvertretenden Schiedsperson auf.

Bewerbungen sind bis zum 30. September 2026 schriftlich bei der

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Am Türkenhof 5

07381 Oppurg

einzureichen.

Die Bewerbung soll folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Beruf

„Schlichten statt richten“ - nach diesem Grundsatz werden die Schiedspersonen tätig und entlasten zugleich mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Gerichte.

Im Bereich der vorgerichtlichen Streitschlichtung können sich interessierte Bürger als Schiedsperson aktiv ins Gemeindeleben einbringen.

Oppurg, den 03.08.2026

L. Böhme

Gemeinschaftsvorsitzender

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg