Öffentlicher Teil:
Beschluss-Nr. 09/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernburg beschließt die Anschaffung einer Tragkraftspritze der Firma Stefan Rauch GmbH, Grabersdorf 104 in 8342 Gnas laut Angebot vom 20.05.2026 in Höhe von 6.060,00 € brutto.
Beschluss-Nr. 10/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernburg beschließt die Anschaffung neuer Spinde für die Freiwillige Feuerwehr von der Firma Rotstahl GmbH, Am Riff 1 a, 04651 Bad Lausick laut Angebot vom 02.04.2026 in Höhe von 1.982,72 € brutto.
Beschluss-Nr. 11/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernburg beschließt die Anschaffung eines Schlauchlagerwagens von der Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, An der Bahn 2, 034889 Zierenberg zum Angebot vom 02.06.2026 in Höhe von 703,17 € brutto.
Beschluss-Nr. 12/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernburg bestätigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 23.03.2026.
Beschluss-Nr. 13/2026
Der Gemeinderat vertagt die Beschlussfassung und trifft für die Verpachtung von Weideflächen entsprechende Ergänzungen der Pachtrichtlinien für gemeindeeigene Grundstücke in der Gemeinde Wernburg.
Beschluss-Nr. 14/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernburg beschließt, die einmalige Grünpflege rund um das Gemeindeamt durch die Firma mera Dienstleistungs GmbH, Augenseestraße 21 in 07381 Pößneck laut Angebot vom 23.06.2026 zum Angebotspreis von 446,25 € brutto durchführen zu lassen. Die Bürgermeisterin wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt
Beschluss-Nr. 15/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernburg beschließt den Kauf einer Doppelschaukel gemäß Angebot der Firma KOMPAN, Raiffeisenstraße 13, 24941 Flensburg vom 23.04.2026 in Höhe von 2.067,03 € € brutto.
Der Kauf von Fallschutzmatten ist notwendig und wird bestätigt.
Die Bürgermeisterin wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.
Aufbau und Montage soll von Mitgliedern des FFW-Vereins und freiwilligen Helfern geleistet werden.
Beschluss-Nr. 16/2026
| 1. | Der Gemeinderat Wernburg befürwortet grundsätzlich die ökologische Aufwertung und Renaturierung des gemeindeeigenen Teichgeländes im Bereich „Rosental“. |
| 2. | Die Bürgermeisterin wird beauftragt, auf Basis der Vor-Ort-Begehung durch das Landratsamt Saale-Orla-Kreis vom 28.04.2026 eine Konzeptidee zur Gewässerrenaturierung (insbesondere Umgestaltung in den Nebenschluss) zu erarbeiten. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, über welche Förderprogramme (z.B. Thüringer Programm zur Entwicklung von Natur und Landschaft - ENL, Gewässerentwicklung) die Planungs- und Baukosten für dieses Vorhaben finanziert werden können. Ziel ist eine höchstmögliche Förderquote zur Schonung des kommunalen Haushalts. |
| 4. | Sämtliche Maßnahmen sind unter besonderer Berücksichtigung des langfristigen Erhalts des Schlosses sowie seiner historischen Bausubstanz zu planen und umzusetzen, nach finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Wernburg. |
Beschluss-Nr. 17/2026
| 1. | Der Gemeinderat Wernburg beschließt als strategisches Ziel der Ortsentwicklung den Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung. Bestehende kommunale Flächenpotenziale sollen vorrangig im Eigentum der Gemeinde gehalten und für die zukünftige Ortsentwicklung gesichert werden. | |
| 2. | Die Gemeinde verfolgt künftig das Ziel, strategisch wichtige, freiwerdende Flächen (z. B. Baulücken, Leerstände, Hofstellen) innerhalb der Ortslage aktiv aufzukaufen. Diese Flächen sollen, sofern erforderlich, freigemacht, neu geordnet und zur Wohnbebauung (insbesondere für junge Familien) oder für gemeindliche Zwecke wieder veräußert bzw. genutzt werden. | |
| 3. | Ebenso rücken die Sicherung und der gezielte Erwerb von Flächen für die Infrastrukturentwicklung in den Fokus. Hierzu zählen insbesondere Grundstücke und Trassen, die für den Auf- und Ausbau eines sicheren Rad- und Gehwegnetzes zwischen den Ortschaften - mit oberster Priorität für eine sichere Rad- und Fußwegverbindung in Richtung Pößneck - benötigt werden. | |
| 4. | Der ehrenamtliche Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung: | |
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| a) | Ein Konzept zur Einrichtung eines „kommunalen Bodenfonds“ zu prüfen, um im künftigen Haushalt Mittel für strategische Grundstücksankäufe bereitzustellen. |
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| b) | Die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Freistaats Thüringen und des Bundes zur Brachflächenrevitalisierung, für Abrissmaßnahmen und zur Dorferneuerung systematisch zu prüfen. |
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| c) | Spezifische Förderprogramme für die Nahmobilität und den Rad- und Gehwegebau (z. B. Sonderprogramm „Stadt und Land“, Thüringer Radverkehrskonzept) für die Trassensicherung nach Pößneck zu recherchieren und diesbezüglich auch den Kontakt zur Stadt Pößneck zwecks interkommunaler Zusammenarbeit zu suchen. |
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| d) | Zu prüfen, inwieweit die Instrumente des gemeindlichen Vorkaufsrechts (§§ 24 ff. BauGB) zur Sicherung dieser Wohnungsbau- und Infrastrukturziele rechtssicher angewendet werden können. |
Beschluss-Nr. 18/2026
| 1. | Der Gemeinderat Wernburg befürwortet grundsätzlich die Entwicklung einer gemeindeeigenen Fläche in Zentrumsnähe zu einem generationsübergreifenden Sport- und Freizeitbereich. |
| 2. | Die Bürgermeisterin wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg eine erste Machbarkeitseinschätzung zu erstellen. Diese soll insbesondere die baurechtlichen Rahmenbedingungen beleuchten. |
| 3. | Parallel ist ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten. Dabei ist vorrangig die Inanspruchnahme von Förderprogrammen (z. B. LEADER, Sportstättenbauförderung) zu prüfen. Die Nutzung vorhandener gemeindlicher Eigenmittel oder Rücklagen zur Deckung des kommunalen Eigenanteils ist im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten darzustellen. |
Nichtöffentlicher Teil:
Beschluss-Nr. 19/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Wernburg bestätigt das Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.03.2026.
Wernburg, 31.06.2026
Sprigade
Bürgermeisterin