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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 8/2026
Mitgliedsgemeinden
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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss der Gemeinde Langenorla hat in seiner Sitzung am 28.07.2026 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Langenorla als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

 

*Die Erklärung des Bewerbers zur Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet habe, ist in der Spalte „Erklärung“ hinter dem Bewerber mit „ja“ oder „nein“ gekennzeichnet

(§ 24 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

Der Bewerber erklärte, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.

Langenorla, den 07. August 2026

Rücknagel

Wahlleiter