Aus gegebenem Anlass möchte die Gemeinde Langenorla die Bürgerinnen und Bürger an die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde erinnern und auf die daraus für Anwohner entstehenden Pflichten hinweisen.
Gemäß dieser Satzung sind die Eigentümer der an öffentlichen Straßen angrenzenden Grundstücke zur Reinigung verpflichtet.
Bitte reinigen Sie die Straßen grundsätzlich regelmäßig, soweit nicht bei außergewöhnlichen Verschmutzungen öfter eine Reinigung erforderlich ist. Neben der Straßenreinigungspflicht besteht auch die Räum- und Streupflicht bei Schneefall bzw. Eisglätte.
Die Satzung über die Reinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist auf der Internetseite der Gemeinde Langenorla sowie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg eingestellt.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg als Ansprechpartner zur Verfügung.
im Auftrag
Pfeifer