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Oppurger Anzeiger
Ausgabe 9/2024
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
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Amtlicher Teil

Widerspruch zu Datenübermittlungen nach § 58c Soldatengesetz (SG) in der jeweils gültigen Fassung

Gemäß § 58c des Soldatengesetzes (SG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1.

Familienname

2.

Vornamen

3.

gegenwärtige Anschrift

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) widersprochen haben.

Gemäß § 36 Absatz 2 des BMG weisen wir durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hin, dass die Personen, die im nächsten Jahr das achtzehnte Lebensjahr vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung im Rahmen des § 58c Soldatengesetz (SG) widersprechen können.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg, Einwohnermeldeamt, Am Türkenhof 5, 07381 Oppurg zu erklären.

Oppurg, den 13.09.2024

L. Böhme

Gemeinschaftsvorsitzender

=> Für Ihren Widerspruch können Sie das nachfolgend abgedruckte Formular verwenden.

Absender:

Verwaltungsgemeinschaft Oppurg

Einwohnermeldeamt

Am Türkenhof 5

07381 Oppurg

Widerspruch zu Datenübermittlungen nach § 58c Abs. 1 Soldatengesetz(SG) in der jeweils gültigen Fassung

Gemäß § 36 Absatz 2 BMG widerspreche ich der Übermittlung meiner Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nach § 58c Soldatengesetz (SG).

(Datum)  —  (Unterschrift)