Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG verpflichtet die Gemeinde Oppurg zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes.
Die Lärmaktionsplanung hat die Aufgabe, von Umgebungslärm Betroffene zu ermitteln und die Auswirkungen von Lärm zu reduzieren. Die Lärmaktionsplanung beruht auf der Lärmkartierung für die jeweilige Gemeinde.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat im Jahr 2022 turnusmäßig Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen in Thüringen erarbeitet. Im Rahmen der Kartierung wurden die durch Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt.
In die Kartierung sind Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr einbezogen. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB(A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00-24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00-06:00 Uhr.
Die Gemarkungen Oppurg, Kolba und Rehmen sind durch ihre Lage an der B 281, einer der kartierten Hauptverkehrsstraßen betroffen.
Die Kartierung wurde auch für die Gemeinde Oppurg durchgeführt. Die Lärmkarten wurden veröffentlicht. Sie finden diese Lärmkarten auf der Internetseite des TLUBN unter https://www.tlubn.thueringen.de/kd/
Dieser Link führt unmittelbar auf den Kartendienst des TLUBN. Sie finden die Kartierung dann im Themenbaum links unter "Luft, Lärm und Emission".
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg unter der Gemeinde Oppurg im Button Bekanntmachungen einzusehen.
| Montag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
| Freitag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
öffentlich aus und können dort eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
gez. Eberitzsch
Bürgermeister