Auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchStG) wählen die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg eine Schiedsperson und mindestens eine stellvertretende Schiedsperson für eine Amtszeit von 5 Jahren.
Die Schiedsperson/stellvertretende Schiedsperson soll zum Beginn der Amtsperiode das 25. aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg wohnen. Sie muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Der § 3 ThürSchStG beinhaltet eine Auflistung von Gründen, die einer Wahl zur Schiedsperson entgegenstehen. Zur Schiedsperson kann demnach nicht gewählt werden:
Die Verwaltungsgemeinschaft Oppurg fordert im Namen ihrer Mitgliedsgemeinden zur Bewerbung für das Amt der Schiedsperson/stellvertretenden Schiedsperson auf.
Bewerbungen sind bis zum 30. September 2026 schriftlich bei der
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg
einzureichen.
Die Bewerbung soll folgende Angaben enthalten:
„Schlichten statt richten“ - nach diesem Grundsatz werden die Schiedspersonen tätig und entlasten zugleich mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Gerichte.
Im Bereich der vorgerichtlichen Streitschlichtung können sich interessierte Bürger als Schiedsperson aktiv ins Gemeindeleben einbringen.
Oppurg, den 03.08.2026
L. Böhme
Gemeinschaftsvorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft Oppurg