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Orlamünder Nachrichten
Ausgabe 1/2026
Nichtamtlicher Teil
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Informationen

Verkehrsfreigabe am 17.12.2025

Nebenanlagen fertiggestellt

Sandfang, Pumpenschacht, Steuerungs- und Molchschacht ZWA

Dienstädter Platz- Begrünung im Frühjahr

Medienverlegung für die Turnhalle

Erreichbarkeit der VG „Südliches Saaletal“:

Tel.:

036424/590

Fax :

036424/59150

e-mail:

post@vg-suedliches-saaletal.de

Erreichbarkeit des Bürgermeisters

der Stadt Orlamünde:

Sprechstunde neu ab Januar 2026 :

1. und 3. Dienstag im Monat von 19-20 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

im Rathaus Orlamünde, Bürgermeisterzimmer

Tel.: 0173/9117013 oder

e-mail: uwe@nitsche-orlamuende.de

Postanschrift

Stadt Orlamünde

Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“

Bahnhofstr. 23, 07768 Kahla

Öffentliche Sicherheit

Bei Bränden, Unfällen, Ölspuren, Hochwasser, Hangsturz,

umgestürzten Bäumen u. ä. bitte die

Freiwillige Feuerwehr Orlamünde

über Notruf 112 alarmieren!

Nächste Schrottsammlung im Februar 2026

Die Stadt Orlamünde führt durch den Bauhof

am Dienstag, 03.02.2026

die nächste Schrottsammelaktion in beiden Stadtteilen durch.

Wir bitten den metallischen Schrott

bis 07.00 Uhr vor dem Grundstück bereit zu stellen.

Nur von dort aus wird er vom Bauhof entsorgt!

Ölhaltiger Schrott, Elektro- und Elektronikschrott, Rasenmäher aus Plaste und Gasflaschen werden nicht mitgenommen!

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Schrott, Fahrzeugteile, Grobmüll oder anderen Unrat vor dem Bauhof abzulagern oder über den Zaun zu werfen!

Verhalten beim Auffinden von Fallwild/streunendem Wild

Für die Beseitigung von Fallwild (verendetes Wild) auf Bundes- Landes, Kreis- und kommunalen Straßen ist grundsätzlich der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig.

Lebt das Wild nach einem Unfall noch oder streunt in der bebauten Ortslage, dann gibt es folgenden Ansprechpartner:

Herr Martin Brehme - Tel.: 0174/3160940

Anmeldung von Sondernutzungen

öffentlicher Verkehrsflächen

Laut Sondernutzungssatzung der Stadt Orlamünde sind alle Nutzungen öffentlicher Verkehrsflächen, die über 24 Stunden hinausgehen, beim Ordnungsamt der VG „Südliches Saaletal“, Tel. 036424/59135 oder 036424/59136 anzumelden.

Das betrifft insbesondere Container, Gerüste, Werbeanlagen, Baumaterial, Brennholz u. ä.

Appell an alle Hundebesitzer und Pferdehalter

Die Hundesteuer befreit nicht von den Pflichten unserer Hundebesitzer.

Es wird wiederholt daraufhin gewiesen, dass Hundekot vom Hundebesitzer aufzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Auf unseren Sport- und Spielplätzen haben Hunde nichts zu suchen!

Hunde sind insbesondere im Wald an der Leine zu führen!

Immer wieder werden Hundehalter gesehen, die den Hundekot entweder in der Saale oder auf öffentlichen Flächen entsorgen. Wir appellieren an die Vernunft!

Es ist eine Zumutung für unsere Bauhofmitarbeiter, solche Flächen zu pflegen. Entsorgen Sie bitte den Hundekot in Ihrer Restmülltonne oder in den Hundekotbehältern!

Wir bitten auch alle Halter von Pferden anfallenden Kot von öffentlichen Straßen und Plätzen ordnungsgemäß zu entfernen.

Brennholzbedarf

Aufgrund des erhöhten Absterbens von Fichten- und Kiefernbeständen steht zurzeit ein großes Angebot von Brennholz für die Selbstgewinnung zur Verfügung.

Interessenten setzen sich bitte mit den Mitarbeitern des Bauhofes in Verbindung.

Facebook-Seite für Orlamünde

Orlamünde ist jetzt auch in Facebook vertreten.

Diese Seite wird betreut von Marie Voigt, und Katrin Jünge

Kontakte:

marie-voigt@web.de

katrin.heuser.orlamuende@web.de

Denkmalensemble Markt/Burgstraße

Das Thüringer Denkmalschutzgesetz in der Fassung vom 7. Januar 1992 sieht für alle Objekte im denkmalgeschützten Ensemble vor, dass vor geplanten Veränderungen an Gebäuden ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 13 zu stellen ist.

Um Anhörungen bei derartigen Verstößen, Reglementierungen oder gar Rückbauforderungen zu vermeiden, wäre die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensweise im Interesse aller Beteiligten sinnvoll.

Der unteren Denkmalschutzbehörde geht es nicht darum, Bürger mit ihrem Willen und Mut zu bevormunden, sondern um den Erhalt eines historischen Stadtbildes als Gesamtbild.

So muss die Farbauswahl einzelner Fassaden mit der Umgebung abgestimmt werden, wobei es für eine Lösung immer mehrere Möglichkeiten gibt. Es gibt aber auch Varianten, die unverträglich sind.

Eine Bitte der Unteren Denkmalschutzbehörde geht deshalb an alle Hauseigentümer:

Vor einer Veränderung an einer Fassade oder Dach ist ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Saale-Holzland-Kreis zu stellen. Entsprechende Anträge sind in der VG „Südliches Saaletal“ erhältlich.

Für weitere Informationen und Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung.

Saale-Holzland-Kreis Landratsamt

Untere Denkmalschutzbehörde

Telefon 03 66 91/ 7 03 61

Gleichrangige Straßen

Aufgrund von Unklarheiten bei der Verkehrsregelung für den Bereich Einmündung Wirtschaftsweg, Rudolstädter Straße, Stadtberg, Bahnhofstraße und Mittelkreis fand ein Ortstermin mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde statt.

In deren Ergebnis wurde festgestellt, dass gepflasterte Entwässerungsrinnen oder ein Wechsel des Fahrbahnbelags nicht gleichbedeutend für eine abgesenkte Borde sind.

Demnach handelt es sich um eine versetzte, gleichrangige Kreuzung. Um einen Schilderwald zu vermeiden wird auf das Aufstellen von 3 entsprechenden Verkehrszeichen (gleichrangige Kreuzung) verzichtet.

Das bedeutet, es gilt für alle Straßen:

Wer von rechts kommt hat Vorfahrt!

Ü-60 Treffs im Rathaus

Wir laden auch 2026 zu den Ü-60 Treffs an folgenden Donnerstagen im Rathaus, Sitzungszimmer, wieder recht herzlich ein:

26.03.2026, 23.04.2026, 28.05.2026, 25.06.2026,

23.07.2026, 27.08.2026, 24.09.2026, 22.10.2026 und 26.11.2026

Ordnungswidriges Parken und Raser auf unseren Straßen

Wir müssen leider wiederholt auf das ordnungswidrige Parken einiger Verkehrsteilnehmer aufmerksam machen. Wir weisen auf die freizuhaltende Durchfahrtsbreite von 3 m auf allen Ortsstraßen, insbesondere auf unseren neu gebauten Wirtschaftswegen in der Aue und parallel zur B88 hin. Die Straßen müssen zu jeder Zeit mit Rettungsfahrzeugen, Ver- und Entsorgungsfahrzeugen aller Größen bzw. landwirtschaftlichen Maschinen befahrbar sein. Nicht auszudenken wenn schnelle Hilfe durch unvernünftiges Parken verhindert wird.

Es grenzt schon an Unverschämtheit, wenn auf dem Markt auf der Sperrfläche geparkt wird, die eindeutig als Aufstellfläche und Saugstelle für die Feuerwehr gekennzeichnet ist. Das Gleiche gilt für das ordnungswidrige Parken im Kreuzungsbereich Burgstraße/Markt/Dienstädter Straße.

Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten!

Das Ordnungsamt wird verstärkt Kontrollen durchführen.

Das Gleiche gilt auch für einige Raser im Ort, die einfach nicht beachten, dass hier nur 30 km/h gefahren werden darf. Besonders im Interesse unserer Kinder und unserer engen Straßen sollten diejenigen mal gründlich über ihr Fahrverhalten nachdenken, bevor es zu spät ist.

Straßenbeleuchtung

Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass defekte Straßenlampen bzw. der Ausfall der Straßenbeleuchtung ausschließlich und umgehend an das Bauamt der VG „Südliches Saaletal“ unter den Tel.-Nr.: 036424/59164 oder 036424/59165 zu melden sind. Von dort aus werden dann die entsprechenden Reparaturaufträge ausgelöst.

Die Straßenbeleuchtung im Bereich Dienstädter Str. und Klosterberg bleibt bis auf Weiteres außer Betrieb.

Achtung!!! Ordnungswidrig geparkte bzw. stehende Fahrzeuge im Bereich Burgstraße 2 und 4 sind die Ursache für den Ausfall der Straßenbeleuchtung im oberen Stadtteil, da sich dort der Sensor befindet und durch die Fahrzeugscheinwerfer außer Betrieb gesetzt wird.

Aufruf zur Spendenaktion für unseren Marktbrunnen

Die weitere Gestaltung des Löschwasserteiches als Marktbrunnen und zentralen Blickfang auf dem Markt soll in Abstimmung mit den Denkmalbehörden wie folgt durchgeführt werden:

1.

Deckelung der 3 Kammern mit 3 Revisionsöffnungen, 2 Ansaugstutzen A und Entlüftung (Sicherheit, Frostschutz, Reinigungsaufwand, Kostenersparnis Befüllung)

2.

Begrünung von zwei Dritteln der Gesamtfläche

3.

Gestaltung einer Wasserfläche auf einem Drittel der Gesamtfläche (Flachwasserzone)

4.

Erneuerung der Einfassung (Natursteinoptik)

5.

Setzen von Natursteinsäulen ähnlich Rathausbrunnen (Wegfall des Zaunes)

Geschätzte Gesamtkosten: 60.000,00 €

Wir bitten weiterhin um ihre Spenden, damit dieses Vorhaben Wirklichkeit werden kann.

Spendenkonto der Stadt Orlamünde:

IBAN: DE25830530300000000159

Sparkasse Jena-Saale-Holzland

Verwendungszweck: Gestaltung Marktbrunnen.

Auf Wunsch stellen wir gern eine Spendenbescheinigung (ab 300 €) aus.

Bei allen bisherigen Spendern bedanken wir uns ganz herzlich!

5. Bauabschnitt, 1. Teilabschnitt Abwasserbeseitigungskonzept

Die Stützmauer auf der Nordseite der Dienstädter Straße ist fertiggestellt, es fehlt nur noch das Geländer, das aber erst 2026 montiert werden kann.

Aus diesem Grund bleibt der Gehweg gesperrt.

Der Dienstädter Platz, die Anbindungen in Richtung Hain und Lehmgrube sowie die Dienstädter Straße sind fertig asphaltiert und für den Verkehr am 17.12.2025 freigegeben worden.

Abhängig von der Wetterlage werden die Bauarbeiten bereits am 05.01.2026 fortgesetzt. Dafür wird der Klosterberg für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt.

(Wir informierten bereits in den Schaukästen und auf den Anschlagtafeln).

Am 06.01.2026 soll die Asphaltschicht abgefräst werden.

Das Ende der Gesamtmaßnahme und die feierliche Übergabe sind für Ende Juni 2026 geplant.

Baustelle Ersatzneubau Grundschule „Saaletalblick“

Die 60 cm starke Bodenplatte ist fertig betoniert. Es wurden 30 Tonnen Bewehrungsstahl verbaut.

Die Neuanbindung der Turnhalle mit den Medien Gas, Elektroenergie und Wasser war zum Redaktionsschluss in Arbeit.

Die offizielle und feierliche Grundsteinlegung mit Versenken einer Zeitkapsel erfolgt am 27.01.2026, 14:30 Uhr.

Vernünftiges Verhalten sichert den Winterdienst

Wenn sich der Winter mit Schnee- und Eisglätte auf unseren Straßen, Wegen und Plätzen einstellt ist ein vernünftiges Verhalten aller Verkehrsteilnehmer und Bewohner unabdingbar.

Jeder sollte mit seinem persönlichen Verhalten dazu beitragen, dass der Winterdienst funktionieren kann.

Dazu zählen beispielsweise ordnungsgemäßes Parken und die Gewährleistung der Durchfahrtbreiten von mindestens 3 m.

Sämtliche Zufahrten für Rettungsfahrzeuge sind freizuhalten, die Beschilderungen und Markierungen sind zu beachten!

Der Stadtberg wird bei Eis- oder Schneeglätte voll gesperrt.

Die Durchfahrt durch das „Obere Stadttor“ für Fahrzeuge bis 3.5 t bleibt bis auf weiteres erhalten. Eine Vollsperrung erfolgt während des Ausbaus der Kreuzung und nach Fertigstellung der Baumaßnahme wieder dauerhaft.

Altes Gaswerk „Vor dem Tor“ -

wer kann helfen?

Wir suchen Fotos vom alten Gaswerk,

das sich „Vor dem Tor“

gegenüber vom Steinmetzbetrieb Schweiger befand.

Bitte beim Bürgermeister melden.