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Orlamünder Nachrichten
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Eichenberg

Was Einwohner wissen müssen

Die Gemeinde Eichenberg informiert ihre Einwohner über eine wichtige Änderung der Abwassergebühren. Der Grund für diese Anpassung liegt in der Notwendigkeit, das Defizit der vergangenen vier Jahre auszugleichen und die gestiegenen Kosten für die Abwasserentsorgung zu decken.

Die Gemeinde ist auch weiterhin bestrebt, Kosten zu sparen und effizient zu wirtschaften. Ein Beispiel dafür ist die eigenständige Verlegung der Abwasserdruckleitung von Eichenberg nach Dienstädt, die erhebliche Einsparungen ermöglicht hat.

Bis heute wurden keine Anschlussgebühren für Wasser oder Abwasser erhoben, und die Gemeinde plant, dies auch in Zukunft beizubehalten.

Die neuen Gebühren (inkl. Steuer), welche ab 2025 gelten, sind wie folgt:

Grundgebühr Trinkwasser:

  • Für Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h: 127,78 Euro/Jahr.

Verbrauchsgebühr Trinkwasser:

  • 2,70 Euro pro m³ entnommenen Wassers.

Grundgebühr Abwasser:

  • Für nicht an zentrale Kläranlage angeschlossene Grundstücke: 312,48 Euro/Jahr.
  • Für an zentrale Kläranlage angeschlossene Grundstücke: 363,22 Euro/Jahr.

Einleitungsgebühren:

  • Für Abwässer aus vollbiologischen Kläranlagen: 2,34 Euro pro m³ Abwasser.
  • Für Abwässer aus nicht vollbiologischen Kläranlagen: 4,62 Euro pro m³ Abwasser.
  • Für Abwässer ohne Vorklärung und an die Kläranlage angeschlossene Grundstücke: 5,30 Euro pro m³ Abwasser.

Beseitigungsgebühr:

  • 36,00 Euro pro m³ Abwasser (Schlamm) aus einer Klärgrube.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass Anwohner mit einer Außenwasseruhr und Brunnenwasseruhren diese erneut über das entsprechende Antragsformular bei der Gemeindeverwaltung beantragen müssen. Zudem müssen die Eigentümer von Brunnenwasseruhren die wasserrechtliche Genehmigung für ihre Brunnen bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Sollte keine Wasserrechtliche Genehmigung vorliegen, kann diese bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden.

Bei Fragen oder Anliegen können sich die Einwohner jederzeit an die Gemeindeverwaltung oder den Bürgermeister wenden. Es besteht auch für jeden Einwohner die Möglichkeit bei einer Gemeinderatssitzung Themen aus der Gemeinde vorzubringen.

Sebastian Schneider

Bürgermeister