| Sitzungstermin: | Donnerstag, 12.02.2026 |
| Sitzungsbeginn: | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:41 Uhr |
| Ort, Raum: | Rathaus Orlamünde, Sitzungszimmer |
Anwesenheit:
| Hagen Gruner | Uwe Nitsche |
| Christiane Steinbacher | Robert Grübner |
| Alexander Höfer | Katharina Jünge |
| Stefanie Kaule | Andreas Kühn |
| Frank Löser | Dr. Niels Lötel |
| Harald Oberender | Norman Schwalbe |
| Maik Seifarth | |
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil: | ||
| 1. | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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| 2. | Annahme der Tagesordnung |
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| 3. | Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag für das Bauvorhaben "Teilabriss 1. OG Nebengebäude und Neuerrichtung Flachdach über EG" auf dem Flurstück 544/16; Flur 1 in der Gemarkung Orlamünde; Bauherr: André u. Nicole Zapfe | 17-BV-2026/001 |
| 4. | Errichtung eines Doppelcarports auf dem Teilstückes des Flurstückes 183/20; Flur 1; Gemarkung Orlamünde; Bauherr: Brigitt Koch | 17-BV-2026/005 |
| 5. | Neufassung der Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Orlamünde (Feuerwehrsatzung) | 17-BV-2026/003 |
| 6. | Neufassung der Wasserwehrdienstsatzung der Stadt Orlamünde | 17-BV-2026/004 |
| 7. | Information über die Beschlüsse des HAFA vom 29.01.2026 |
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| 8. | 1. Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) | 17-BV-2026/002 |
| 9. | Informationen Bürgermeister |
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| 10. | Anfragen der Stadträte |
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| 11. | Anfragen der Bürger |
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| 12. | Protokollbestätigung der Stadtratssitzung vom 11.12.2025 | 17-BV-2026/012 |
Verlauf der Sitzung:
Öffentlicher Teil:
| zu 1 | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | |
Eröffnung und Begrüßung durch den Stadtratsvorsitzenden Hagen Gruner. Die ordnungsgemäße Ladung wird festgestellt. Beschlussfähigkeit ist gegeben, es sind 10 Mitglieder des Stadtrates anwesend.
Es werden Frau Haupt für den MDR als Gast und Frau Weidemann als neue Protokollantin begrüßt.
| zu 2 | Annahme der Tagesordnung |
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Die vorliegende Tagesordnung wird mit folgender Änderung bestätigt:
In Punkt 9 wird zusätzlich über 2 Verzichte auf Vorkaufsrechte informiert.
Abstimmungsergebnis:
abstimmungsberechtigt: 13
davon anwesend: 10
dafür: 10
dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Ausschluss gem. § 38 ThürKO: 0
| zu 3 | Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag für das Bauvorhaben "Teilabriss 1. OG Nebengebäude und Neuerrichtung Flachdach über EG" auf dem Flurstück 544/16; Flur 1 in der Gemarkung Orlamünde; Bauherr: André u. Nicole Zapfe | 17-BV-2026/001 |
Erläuterung:
Die Stadt Orlamünde ist im Rahmen des o.g. Verfahrens aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben (gemeindliches Einvernehmen). Fristende ist der 15.02.2025.
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich der Gemarkung Orlamünde.
Versagungsgründe aus den §§ 31 bis 36 BauGB liegen nicht vor.
Das Einvernehmen ist aus bauplanungsrechtlicher und gemeindlicher Sicht zu erteilen.
Grundlagen:
§§ 31 -36 BauGB
Der Bürgermeister stellt die Beschlussvorlage kurz vor und informiert über die Zustimmung der Ausschüsse.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Orlamünde beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 12.02.2026 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag „Teilabriss 1. OG Nebengebäude und Neuerrichtung Flachdach über EG“ auf den Flurstück 544/16; Flur 1 in der Gemarkung Orlamünde; Bauherr: André u. Nicole Zapfe
Abstimmungsergebnis:
abstimmungsberechtigt: 13
davon anwesend: 10
dafür: 10
dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Ausschluss gem. § 38 ThürKO: 0
| zu 4 | Errichtung eines Doppelcarports auf dem Teilstückes des Flurstückes 183/20; Flur 1; Gemarkung Orlamünde; Bauherr: Brigitt Koch | 17-BV-2026/005 |
Erläuterung:
Die Erläuterung zum Bauvorhaben erfolgt durch den Bürgermeister.
Grundlagen:
ThürBO, BauGB
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Orlamünde stimmt in seiner öffentlichen Sitzung am 12.02.2026 der Errichtung eines Doppelcarports auf dem gepachteten Teilstück vom Flurstück 183/20, Flur 1, Gemarkung Orlamünde unter der Bedingung zu, dass das gepachtete Grundstück spätestens bis zum 31.12.2026 von der Bauherrin (Brigitt Koch) käuflich erworben wird. Kommt der Kauf nicht zu Stande ist der Doppelcarport wieder abzubauen und der ursprüngliche Zustand des Grundstücks herzustellen. Die gesetzlichen Vorschriften der Thüringer Bauordnung sind einzuhalten. Für die Stadt Orlamünde dürfen keine Baulasten entstehen. Bei der Kreisstraßenverwaltung ist eine Genehmigung zur Ausfahrt auf die Kreisstraße K173 einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
abstimmungsberechtigt: 13
davon anwesend: 10
dafür: 10
dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Ausschluss gem. § 38 ThürKO: 0
| zu 5 | Neufassung der Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Orlamünde (Feuerwehrsatzung) | 17-BV-2026/003 |
Erläuterung:
Die Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Orlamünde dient der Aktualisierung und rechtlichen Klarstellung der bestehenden Regelungen. Ziel ist es, die Organisation, Aufgaben und Zuständigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben sowie an die praktischen Erfordernisse des Feuerwehrdienstes anzupassen. Dabei werden insbesondere strukturelle, organisatorische und verfahrensbezogene Aspekte präzisiert und in eine zeitgemäße Satzungsfassung überführt.
Der Entwurf der Neufassung, welcher in Abstimmung mit der Führung der FFw Orlamünde erstellt wurde, wurde der zuständigen Kommunalaufsicht zur Vorprüfung vorgelegt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass zum derzeitigen Stand keine rechtsaufsichtlichen Bedenken gegen den Satzungsentwurf bestehen. Die Hinweise und Anmerkungen der Kommunalaufsicht wurden im Entwurf berücksichtigt. Mit der Neufassung wird eine rechtssichere Grundlage für die Arbeit der Feuerwehr der Stadt Orlamünde geschaffen und zugleich Transparenz sowie Klarheit für alle Beteiligten gewährleistet.
Grundlagen:
§ 19 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
§ 14 Abs. 1 Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG)
Der Bürgermeister informiert über den Inhalt und die Erarbeitung der Satzung unter Berücksichtigung der Genehmigungsfähigkeit der Kommunalaufsicht, die unter Vorbehalt in Aussicht gestellt wurde. Redaktionelle Änderungen sind weiterhin möglich. SR Frank Löser informiert kurz über die Sicht der Feuerwehr.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Orlamünde beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 12.02.2026 die Neufassung der Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Orlamünde (Feuerwehrsatzung).
Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
abstimmungsberechtigt: 13
davon anwesend: 10
dafür: 10
dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Ausschluss gem. § 38 ThürKO: 0
| zu 6 | Neufassung der Wasserwehrdienstsatzung der Stadt Orlamünde | 17-BV-2026/004 |
Erläuterung:
Mit der Wasserwehrdienstsatzung wird die rechtliche Grundlage für die Organisation und Durchführung des Wasserwehrdienstes in der Stadt Orlamünde geschaffen. Ziel der Satzung ist es, klare Regelungen zu Aufgaben, Zuständigkeiten, Organisation sowie zu den Mitwirkungs- und Dienstpflichten im Rahmen des Hochwasser- und Katastrophenschutzes festzulegen. Dadurch soll eine geordnete, effiziente und rechtssichere Wahrnehmung der Wasserwehrdienstaufgaben sichergestellt werden.
Der Satzungsentwurf wurde der zuständigen Kommunalaufsicht zur vollständigen Durchprüfung vorgelegt. Im Ergebnis dieser Prüfung bestehen zum derzeitigen Stand keine rechtsaufsichtlichen Bedenken gegen die Wasserwehrdienstsatzung. Etwaige Hinweise der Kommunalaufsicht wurden im Entwurf berücksichtigt.
Mit dem Erlass der Wasserwehrdienstsatzung erhält die Stadt Orlamünde eine klare und belastbare Regelung zur Gefahrenabwehr bei Hochwasserereignissen und vergleichbaren Schadenslagen. Gleichzeitig wird Transparenz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie für die im Wasserwehrdienst eingesetzten Personen geschaffen.
Grundlagen:
§ 55 Thüringer Wassergesetz (ThürWG),
§ 19 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
Der Bürgermeister informiert kurz über den Zweck der Ausgliederung der Wasserwehrdienstsatzung aus der Feuerwehrsatzung.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Orlamünde beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 12.02.2026 die Neufassung der Wasserwehrdienstsatzung der Stadt Orlamünde. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
abstimmungsberechtigt: 13
davon anwesend: 10
dafür: 10
dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Ausschluss gem. § 38 ThürKO: 0
| zu 7 | Information über die Beschlüsse des HAFA vom 29.01.2026 |
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Der Bürgermeister informiert über die Beschlüsse.
17-TV-2026/009
Gefahrenbäume im Bereich Petzlarstraße/B88 (ca. 30) müssen entfernt werden. Es erfolgt eine Begehung mit der zuständigen Firma. Der Lindiggraben ist zwischenzeitlich ohne Information an die Stadt als schützenswertes Biotop ausgewiesen worden. Abgestorbene und kranke Bäume dürfen laut Naturschutzbehörde trotzdem entfernt werden.
17-BV-2026/008
Die Aufschaltung der Brandmeldeanlage in der Kemenate wird umgestellt von 2G auf 4G, Kosten sind ca. 1.500 € netto. Entscheidung ist bis 29.01.2026 gefallen, da sonst die Aufschaltung nicht mehr möglich gewesen wäre. Im Fall des Ausfalles der Aufschaltung der Brandmeldeanlage muss eine Brandwache gestellt werden.
| zu 8 | 1. Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) | 17-BV-2026/002 |
Erläuterung:
Mit Schreiben vom 20.03.2024 beantragte die Gemeinde Unterbodnitz die Übertragung der Aufgaben nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) auf die Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ mit Wirkung zum 01.01.2025. Die Gemeinschaftsversammlung sowie alle Gemeinden haben einen Beschluss über die Änderung bereits im Jahr 2024 gefasst. Die Änderung wurde ordnungsgemäß bei der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Aufrgund zeitlicher Verzögerungen ist die Kommunalaufsicht zu der Erkenntnis gelangt, dass die eingereichte Änderung gegen geltendes Recht verstößt, sodass eine erneute Beschlussfassung aller Gremien mit geänderten Inhalt erforderlich ist.
Grundlagen:
§§ 7 - 15 Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG)
§ 1 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG)
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Orlamünde beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 12.02.2026 die Zustimmung zur 1. Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) auf die Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal" in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird der Beschluss 17-BV-2024/050 vom 05.09.2024 aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
abstimmungsberechtigt: 13
davon anwesend: 10
dafür: 10
dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Ausschluss gem. § 38 ThürKO: 0
| zu 9 | Informationen Bürgermeister |
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Verzicht auf Vorkaufsrechte
UR-Nr. 125/2026N vom 03.02.2026 Notarin Anne Unger
UR-Nr. 177/26K vom 03.02.2026 Notar Florian Kühne
Strabag hat Arbeiten wieder aufgenommen. Asphaltdecke wurde abgefräst, Borden und Gehwegpflaster werden entfernt. Bauende ist Ende Juni 2026 vorgesehen.
Der Ränderweg ist keine Umleitungsstrecke, da er von Baufirmen genutzt werden muss.
Der Termin für die Fortsetzung des Schulneubaus steht noch nicht fest, ab März ist jedoch schon der Holzbau vorgesehen. Die Grundsteinlegung mit Versenken der Zeitkapsel fand am 27.01.2026 statt. Medienanschluss zur Turnhalle wie auch die Instandsetzung der Zisterne verzögern sich durch Wintereinbruch.
Defibrillator hat Standortgenehmigung erhalten und wird in wenigen Tagen am Edelhof angebracht.
Telekom: Die geplante Errichtung eines Funkmastes am Spielplatz Hausberg findet nicht statt. Vorhandener Mast der Telekom im Bereich Aue (ORBAU Grundstück) wird aufgerüstet von anderem Anbieter.
In den letzten Wochen Parkplatzprobleme in der Oberstadt, besonders ordnungswidriges Parken auf Gehwegen. Mehr Kontrollen des Ordnungsamtes in Aussicht gestellt.
Winterdienst hat in größten Teilen gut funktioniert.
Ausgelobt von der Sparkassenversicherung - Preis „Jugend im Ehrenamt“ (Jugendlich hier 16-25). Vorschläge sind bis 30.03.2026 bei der Sparkassenversicherung einzubringen.
Spendenlauf der Grundschule am 16.12.2025 hat gut funktioniert und hat 4.400 Euro eingebracht. Insgesamt 11.000 Euro einschließlich Lottomittel auf dem Konto für Sanierung Flügel der Grundschule. Reicht wohl auch für vorher nicht eingeplanten Entfeuchter.
Strohbärumzug am 17.02.2026 vom Feuerwehrvereinsheim. Dank geht hier an den Feuerwehrverein, der das Vereinsheim für das Einkleiden des Strohbärs zur Verfügung stellt. Genehmigung von Straßenverkehrsbehörde vorhanden, Absprache mit Polizei erfolgt.
Am 05.05.2026, 14.00-17.00 Uhr Veranstaltung am Mittelkreis gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. Mittelkreis - Bereich zwischen Grünfläche und Bahnhofstr.2 wird dafür gesperrt. Veranstaltung von Initiative Inklusion, Bad Klosterlausnitz
| zu 10 | Anfragen der Stadträte |
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SR Stefanie Kaule: Gibt es Ergebnisse zu den Schmierereien?
Bürgermeister informiert über die erfahrungsgemäßige Einstellung der Strafanzeigen durch die Staatsanwaltschaft meist ergebnislos nach einem halben Jahr. Zeitliche Abläufe der Schmierereien ungewöhnlich, aber keine eindeutigen Hinweise vorhanden.
| zu 11 | Anfragen der Bürger |
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keine
| zu 12 | Protokollbestätigung der Stadtratssitzung vom 11.12.2025 | 17-BV-2026/012 |
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Orlamünde bestätigt in seiner öffentlichen Sitzung am 12.02.2026 das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 11.12.2025.
Abstimmungsergebnis:
abstimmungsberechtigt: 13
davon anwesend: 10
dafür: 10
dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Ausschluss gem. § 38 ThürKO: 0
| Uwe Nitsche Bürgermeister | Nicole Weidemann Schriftführer/Mitunterzeichner |