Liebe Einwohner!
Bitte überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Personalausweise bzw. Reisepässe auf deren Gültigkeit und kommen Sie rechtzeitig zur Neubeantragung!!!
Gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes ist jeder Deutsche im Sinne Artikel 116 (1) des Grundgesetzes verpflichtet, sobald er 16 Jahre alt ist, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
Voraussetzungen und Unterlagen für die Beantragung finden Sie auf unserer Internetseite (www.vg-suedliches-saaletal.de) unter dem Button Bürgerbüro.
Hinweis: Bitte bringen Sie zur Beantragung eine Geburts- und Eheurkunde mit.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern auch telefonisch unter 036424/ 59153 oder 59154 zur Verfügung.
Ihr Bürgerbüro
der Verwaltungsgemeinschaft