öffentlicher Teil
| Sitzungstermin: | Dienstag, 31.03.2026 |
| Sitzungsbeginn: | 19:30 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:56 Uhr |
| Ort, Raum: | Rathaus Orlamünde, Sitzungszimmer |
Anwesenheit:
Hagen Gruner
Uwe Nitsche
Christiane Steinbacher
Robert Grübner
Alexander Höfer
Katharina Jünge
Stefanie Kaule
Andreas Kühn entschuldigt
Frank Löser
Dr. Niels Lötel
Harald Oberender
Norman Schwalbe
Maik Seifarth
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil: | ||
| 1. | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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| 2. | Annahme der Tagesordnung |
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| 3. | Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage für das Bauvorhaben "Errichtung einer Schutzhütte (Pavillon) im Rahmen des LEADER-Projektes: Generationstreffpunkt "Himmelsgarten für alle""; auf dem Flurstück 104/3; Flur 1; in der Gemarkung Orlamünde; Bauherr: Evangelische-Lutherische Kirchgemeinde Orlamünde | 17-BV-2026/014 |
| 4. | Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Bereich Dienstädter Straße, Dienstädter Platz, Hainweg, K173 bis Vor dem Tor | 17-BV-2026/023 |
| 5. | Nutzungsantrag für die Errichtung eines Kontrollschachtes mit Entwässerungsleitung(en) sowie Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf dem städtischen Grundstück und zugunsten des Flurstücks 45Beschlussaufhebung Nr. 17-BV-2025/028 vom 19.06.2025 | 17-BV-2026/015 |
| 6. | Nutzungsantrag für die Errichtung eines Kontrollschachtes mit Entwässerungsleitung(en) sowie die Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf städtischen Grundstück und zugunsten des Flurstückes 44 | 17-BV-2026/016 |
| 7. | Beschaffung von Spinden für die Feuerwehr / Jugendfeuerwehr im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) | 17-BV-2026/025 |
| 8. | Informationen Bürgermeister |
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| 9. | Anfragen der Stadträte |
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| 10. | Anfragen der Bürger |
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| 11. | Protokollbestätigung des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung vom 12.02.2026 | 17-BV-2026/018 |
Verlauf der Sitzung:
Öffentlicher Teil:
| zu 1 | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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Eröffnung und Begrüßung durch den Stadtratsvorsitzenden Hagen Gruner. Die ordnungsgemäße Ladung wird festgestellt. Beschlussfähigkeit ist gegeben, es sind 12 Mitglieder des Stadtrates anwesend.
| zu 2 | Annahme der Tagesordnung |
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Die vorliegende Tagesordnung wird mit folgender Änderung bestätigt:
Die Informationen des Bürgermeisters wird zu TOP 8, ehemals TOP 8 und 9 folgen nach und werden zu TOP 9 und 10..
Abstimmungsergebnis:
abstimmungsberechtigt: 13
davon anwesend: 12
dafür: 12
dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Ausschluss gem. §38 ThürKO: 0
| zu 3 | Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage für das Bauvorhaben "Errichtung einer Schutzhütte (Pavillon) im Rahmen des LEADER-Projektes: Generationstreffpunkt "Himmelsgarten für alle""; auf dem Flurstück 104/3; Flur 1; in der Gemarkung Orlamünde; Bauherr: Evangelische-Lutherische Kirchgemeinde Orlamünde | 17-BV-2026/014 |
Erläuterung:
Die Stadt Orlamünde ist im Rahmen des o.g. Verfahrens aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben (gemeindliches Einvernehmen). Fristende ist der 18.04.2026.
Das Vorhaben befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich der Gemarkung Orlamünde. Im Außenbereich sind Vorhaben grundsätzlich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Sofern das geplante Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und diesem funktional zugeordnet ist, handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Privilegierte Vorhaben sind planungsrechtlich grundsätzlich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Da das geplante Vorhaben keinem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dient und auch keinem der sonstigen in § 35 Abs. 1 BauGB genannten privilegierten Tatbestände unmittelbar zuzuordnen ist, handelt es sich bauplanungsrechtlich um ein sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB. Eine Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB setzt voraus, dass öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Unabhängig von der bauplanungsrechtlichen Einordnung steht das Vorhaben in engem organisatorischem und inhaltlichem Zusammenhang mit der Kirchgemeinde und soll als generationenübergreifender Treffpunkt der Förderung des sozialen Miteinanders, des gemeinschaftlichen Austauschs sowie der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen. Es trägt damit zur nachhaltigen Belebung des ländlichen Raumes und zur Festigung gewachsener sozialer Strukturen bei.
Die Prüfung, inwieweit öffentliche Belange auf Grund des Vorhabens berührt werden, obliegt den zuständigen Fachbehörden. Im Rahmen der Gesamtwürdigung aller abwägungsrelevanten Belange entscheidet die zuständige Baugenehmigungsbehörde des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis in Eisenberg über die Zulässigkeit des Vorhabens.
Versagungsgründe aus den §§ 31 bis 36 BauGB liegen nicht vor.
Aus bauplanungsrechtlicher und gemeindlicher Sicht ist das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben somit zu erteilen.
Grundlagen:
§§ 31 bis 36 BauGB
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Orlamünde beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2026 das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage „Errichtung einer Schutzhütte (Pavillon) im Rahmen des LEADER-Projektes: Generationstreffpunkt „Himmelsgarten für alle“; auf dem Flurstück 104/3, Flur 1, in der Gemarkung Orlamünde; Bauherr: Evangelische-Lutherische Kirchgemeinde Orlamünde
Abstimmungsergebnis:
abstimmungsberechtigt: 13
davon anwesend: 12
dafür: 12
dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Ausschluss gem. §38 ThürKO: 0
| zu 4 | Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Bereich Dienstädter Straße, Dienstädter Platz, Hainweg, K173 bis Vor dem Tor | 17-BV-2026/023 |
Erläuterung:
Die Straßenbeleuchtung muss im Bereich Dienstädter Straße, Dienstädter Platz, Hainweg, K173 bis Vor dem Tor im Baufeld der Maßnahme des ZWA Holzland erneuert werden.
Es liegen zwei gültige Angebote vor. Das wirtschaftlichste Angebot liegt von der Firma EAB Elektro-Anlagenbau Orlamünde GmbH, Bahnhofstr. 99 in 07768 Orlamünde vor. Zur Bauberatung, am 04.03.2026, wurde die Notwendigkeit drei weiterer Lichtpunkte protokolliert. Das Angebot vom 18.02.2026 wurde um diese drei Lichtpunkte und weitere 190 m Kabel erweitert. Die Kosten in Höhe von 26.325,48 € werden der HHSt 67000/51000 zugeordnet. Die Kosten wurden nach SABAusglVO bereits angemeldet
Grundlagen:
ThürKO; VOB/A, VOB/B
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Orlamünde beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2026 die Firma EAB Elektro-Anlagenbau Orlamünde GmbH, Bahnhofstr. 99 in 07768 Orlamünde mit der Ausführung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Bereich Dienstädter Straße, Dienstädter Platz, Hainweg, K173 bis Vor dem Tor zu beauftragen. Die Kosten in Höhe von 26.325,48 € werden der HHSt 67000/51000 zugeordnet.
Abstimmungsergebnis:
abstimmungsberechtigt: 13
davon anwesend: 12
dafür: 12
dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Ausschluss gem. §38 ThürKO: 0
| zu 5 | Nutzungsantrag für die Errichtung eines Kontrollschachtes mit Entwässerungsleitung(en) sowie Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf dem städtischen Grundstück und zugunsten des Flurstücks 45 Beschlussaufhebung Nr. 17-BV-2025/028 vom 19.06.2025 | 17-BV-2026/015 |
Erläuterung:
Gemäß Antrag vom 27.05.2025 beantragte Herr Martin Karasek zugunsten des Flurstücks 45, Markt 5 in Orlamünde die Errichtung eines Abwasserübergabeschachtes nebst Entwässerungsleitung(en) für einen Abwassergrundstücksanschluss auf dem städtischen Flurstück 184/4 in Orlamünde. Die damit verbundenen Kosten trägt Herr Martin Karasek. Mit E-Mail vom 09.10.2025 Posteingang VG am 23.02.2026 teilte Herr Karasek mit, das die Errichtung des Abwasserübergabeschachtes nicht gemäß dem Ursprungsplan umgesetzt werden konnte. Die Errichtung des Schachtes erfolgte auf seinem privatem Grundstück Flurstück 45.
Grundlagen:
E-Mail Martin Karasek
Beschluss:
Die Errichtung des Abwasserübergabeschachtes nebst Entwässerungsleitung(en) für den Abwassergrundstückanschluss Flurstück 45, Markt 5 in Orlamünde, wurde auf dem Flurstück 45 errichtet. Das städtische Flurstück 184/4 ist nicht betroffen. Der Stadtrat der Stadt Orlamünde beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2026 die Aufhebung des Beschlusses - Nr. 17-BV-2025/028 vom 19.06.2025.
Abstimmungsergebnis:
abstimmungsberechtigt: 13
davon anwesend: 12
dafür: 12
dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Ausschluss gem. §38 ThürKO: 0
| zu 6 | Nutzungsantrag für die Errichtung eines Kontrollschachtes mit Entwässerungsleitung(en) sowie die Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf städtischen Grundstück und zugunsten des Flurstückes 44 | 17-BV-2026/016 |
Erläuterung:
Gemäß anliegenden Antrag vom 09.10.2025 beantragt Martin Karasek zugunsten des Flur 1, Flurstücks 44, Markt 7 in Orlamünde die Errichtung eines Abwasserübergabeschachtes nebst Entwässerungsleitung(en) für einen Abwassergrundstücksanschluss auf dem städtischen Flurstück 183/20 in Orlamünde. Die damit verbundenen Kosten trägt Herr Martin Karasek.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Orlamünde stimmt in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2026 dem Antrag des Herrn Martin Karasek, Markt 5, 07768 Orlamünde zur Errichtung eines Abwasserübergabeschachtes nebst Entwässerungsleitungen(en) für den Grundstücksanschluss zugunsten des Flurstücks 44, Markt 7 in Orlamünde, auf dem städtischen Flurstück 183/20 der Gemarkung Orlamünde zu. Abwasserübergabeschacht und entstandene(s) Leitungsrecht(e) werden durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit gesichert. Der Antragsteller zahlt für die Inanspruchnahme der Grundstücksteilfläche und für die Einräumung dieser Rechte eine einmalige Entschädigung in Höhe von 50,00 € an den Grundstückseigentümer. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
abstimmungsberechtigt: 13
davon anwesend: 12
dafür: 12
dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Ausschluss gem. §38 ThürKO: 0
| zu 7 | Beschaffung von Spinden für die Feuerwehr / Jugendfeuerwehr im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) | 17-BV-2026/025 |
Erläuterung:
Im Feuerwehrgerätehaus der Stadt Orlamünde bestehen derzeit Defizite bei der Unterbringung der persönlichen Schutzausrüstung sowie der privaten Kleidung, insbesondere im Bereich der Jugendfeuerwehr.
Eine den Vorschriften entsprechende Schwarz-Weiß-Trennung (Trennung von Einsatzkleidung und Privatkleidung) ist aktuell nicht gewährleistet. Ebenso fehlen geeignete Spinde zur sicheren und hygienischen Aufbewahrung.
Nach den einschlägigen Regelwerken (u. a. DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ sowie entsprechende DIN-Vorgaben) ist der Träger der Feuerwehr verpflichtet, geeignete Einrichtungen bereitzustellen, um:
| 1. | Gefährdungen durch kontaminierte Einsatzkleidung zu vermeiden, |
| 2. | hygienische Mindeststandards einzuhalten, |
| 3. | den Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten, |
| 4. | einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb sicherzustellen. |
Die Beschaffung von Spinden stellt daher eine zwingend erforderliche und unaufschiebbare Maßnahme dar.
Rechtliche Würdigung:
Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 ThürKO darf die Gemeinde in der vorläufigen Haushaltsführung Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Die vorliegende Maßnahme erfüllt diese Voraussetzungen, da sie der Gefahrenabwehr sowie der Sicherstellung des Feuerwehrdienstes dient.
Die Feuerwehr (SR Alexander Höfer) teilt mit, dass allein die Beschaffung der Spinde nicht ausreichend ist für die Schwarz-Weiß-Trennung und keine Problemlösung darstellt.
Bürgermeister teilt mit, dass Fördermittel dafür nicht zur Verfügung stehen.
SR Norman Schwalbe informiert, dass es andere (kostengünstigere) Lösungen als Spinde gibt und darüber nachgedacht werden sollte.
SRin Christiane Steinbacher schlägt eine Nutzung des Feuerwehrvereinsheims für die Jugendfeuerwehr vor, um Platz für die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen der Einsatzfeuerwehr zu schaffen.
Die Beschaffung der Spinde bindet Mittel, die im Haushalt evtl. für Anderes gebraucht werden und löst das Problem mit der FUK Mitte nicht.
Bis zum 04.06.2026 muss eine Mitteilung an die FUK Mitte erfolgen, inwieweit eine Mängelbeseitigung erfolgt ist oder erfolgen wird.
Der Bürgermeister bemerkt, dass die Erläuterung irreführend ist und dass es zunächst um die Trennung der Umkleide der Jugendfeuerwehr von den weiblichen Feuerwehrangehörigen geht. Damit könnte schon ein kleiner Beitrag zur Abarbeitung der festgestellten Mängel geleistet werden. Im übrigen hätte schon der HAFA diesen Beschluss fassen können.
Grundlagen:
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 ThürKO
§ 12 Abs. 1 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Orlamünde beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2026 die Beschaffung von Spinden für die Feuerwehr / Jugendfeuerwehr mit einem Gesamtwert von bis zu 2.000 € (brutto).
Die Ausgabe erfolgt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 ThürKO, da sie zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes sowie zur Einhaltung sicherheits- und arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen unaufschiebbar ist.
Der Bürgermeister wird beauftragt sämtliche Veranlassungen zur Beschaffung in die Wege zu leiten und abzuschließen.
SRin Stefanie Kaule stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, dass TOP 7 vertagt wird.
Abstimmungsergebnis:
abstimmungsberechtigt: 13
davon anwesend: 12
dafür: 8
dagegen: 3
Enthaltungen: 1
Ausschluss gem. §38 ThürKO: 0
| zu 8 | Informationen Bürgermeister |
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| Verzicht auf Vorkaufsrechte: | ||
| • | UVZ 86/2026 N Notarin Anne Unger vom 20.01.2026 |
| • | UVZ 125/2026 N Notarin Anne Unger vom 26.01.2026 |
| • | UVZ 177/2026 K Notar Florian Kühne vom 27.01.2026 |
| • | UVZ 567/2026 K Notar Florian Kühne vom 12.03.2026 |
| • | UVZ 225/2026 Notarin Birgit Langbein vom 16.03.2026 |
| • | 5. BA, 1. TA Bauarbeiten Kreuzung Dienstädter Straße/Klosterberg, neue Zufahrt für Garagen, Schwarzdecke Klosterberg Ende April 2026, Geländer Stützmauer ab 02.04.2026 geplant, geplantes Bauende Juni 2026 |
| • | Stadttor/Kloster Pflasterarbeiten und Gefahren, Abstimmung mit der Denkmalbehörde und Bauordnungsamt | |
| • | 24.02.2026 Ehrenamtsförderung Rosengarten Kahla | |
| • | Fortsetzung Neubau Grundschule am 02.03.2026, Schalungs- und Betonarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Juni Holzbau, Erdarbeiten (Auffüllung). | |
| • | Baumschau Försterin/Bauhof am 02.03.2026 | |
| • | Medienanschluss für die Turnhalle voraussichtlich Ende April 2026 | |
| • | Defibrillator am Sparkassengebäude in Betrieb | |
| • | Strohbärumzug am Fastnachtsdienstag | |
| • | Schaffung Sanitäranlagen und Anschluss an Kanal Brauchtumspflege | |
| • | Nutzung Sportplatz Hausberg durch SV | |
| • | Neue Broschüre VG | |
| • | Kontrolle Feuerwehrgerätehaus durch Feuerwehrunfallkasse am 03.03.2026 | |
| • | Auswertung Gewässerschau Saale am 05.03.2026 | |
| • | Aktion Sichtachse Fliegerkuppe Ortstermin am 07.03.2026, 08.04.2026 | |
| • | Ortstermin mit GUV Petzlarstr./Lindig am 10.03.2026 | |
| • | Ortstermin Trinkwasseranschluss Rathaus am 13.03.2026 | |
| • | Abmarkungstermin Straße nach Winzerla am 13.03.2026 | |
| • | Jahreshauptversammlung SV Orlamünde am 19.03.2026 | |
| • | Kraftfahrerschulung am 27.03.2026 | |
| • | Frühjahrsputz am 28.03.2026 - Dank an alle Beteiligten | |
| • | Musical Grundschule am 30.03.2026 im Rathaussaal | |
| • | Aktion Sichtachse Mattheshütte am 18.04.2026 (Ortstermin am 08.04.2026) | |
| • | 25.04.2026 Jahreshauptversammlung Kleingartenverein Orlamünde | |
| • | Maibaumsetzen 2026 - 30.04.2026 Mittelkreis, 01.05.2026 Markt | |
| • | Aktionstag am 05.05.26 gegen Diskriminierung und Ausgrenzung am Mittelkreis 14 bis 17 Uhr | |
| • | Letztes Wochenende Mai Jubiläum 1150 Jahre Großeutersdorf | |
| • | 1. Juni-Wochenende 1150 Jahrfeier Kahla | |
| • | 22.06.2026 Rathausbrunnenfest | |
| • | 26.06. bis 04.07. Sommerfilmtage | |
| • | 26.06.2026, 19 Uhr 100 Jahre FFw Kleineutersdorf | |
| • | Wiederholter Stromausfall auf dem Markt, Ursache repariert | |
| • | Gefährlicher Felsbrocken in der Rudolstädter Straße | |
| • | Übergabe 1000,00 € für Rauchmelder FFw Fahrzeuge durch Sparkassenversicherung | |
| • | Vermessung, Katasterübernahme Aueweg | |
| • | Bürgermeisterberatung am 26.03.2026 | |
| - | Situation Kindergärten | |
| VG: 53% Auslastung | |
| Orlamünde: 26,67 % Auslastung 20 Kinder Kapazität 75 | |
| 10 nach Freienorla | |
| 1 nach Großeutersdorf | |
| 1 nach Großpürschütz | |
| 1 nach Altenberga | |
| 4 nach Kahla | |
| • | Feuerwehrpauschale/Sirenenförderung | |
| • | Bauturbo, 1. Bauvoranfrage, Möglichkeiten | |
| • | Kommunales Investitionsprogramm | |
| • | Investitionskredit | |
| • | Kreisumlage 49,38 % | |
| • | Schulumlage 3 % | |
| • | Feuerwehrorganisationsverordnung | |
| • | Feuerwehrgebührensatzung | |
| • | prognostizierte demografische Entwicklung für Orlamünde | |
| 2030 - unter 1000 Einwohner | |
| 2035 - 950 Einwohner | |
| zu 9 | Anfragen der Stadträte |
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SR Frank Löser
Sportverein benötigt für Sportplatznutzung am Hausberg sanitäre Einrichtungen (ggf. Dixies),
braucht Vereinbarung für die Nutzung (Zeiten und lärmschützende Maßnahmen)
SR Hagen Gruner
Frage nach Straßenreinigung bei Baumaßnahmen Klosterberg, Firma kommt ihren Reinigungspflichten nicht nach.
Bürgermeister spricht mit Firma/Polier am nächsten Tag
Umleitung Vor dem Tor
Umleitungsinformationen sind notwendig (rechtzeitige Information für Agrarnutzung und Steinmetzbetrieb) über Heilingen
SR Harald Oberender
fragt nach Nutzungsmöglichkeiten Turnhalle, Einbau Tür
BM: erst Medienanschluss notwendig (vorgesehen Ende April 2026)
SR Maik Seifarth
Hinweis an Anwohner, dass Splitt selbst entsorgt werden muss, notwendig - evtl. in nächstes Amtsblatt
Bahndammparkplatz an der B88 ist Stadtfläche, an der Einfahrt Löcher, müssen verfüllt werden
SR Robert Grübner
Dienstädter Straße, Gullis schlecht angebunden, Regen fließt vorbei
BM ist bekannt, soll durch STRABAG ggf. nachgebessert werden
| zu 10 | Anfragen der Bürger |
|
Pierre Schröder
| zu Spielplatz am Sportplatz | |
| - | Karussell ist seit längerem kaputt, bietet eine Reparatur an, wenn es zu ihm gebracht wird oder es muss abgeschafft werden - BM sagt dies zu |
| - | Frühjahrsputz notwendig |
| - | Betreiber Bootshaus muss auch in die Pflicht genommen werden, da Mitnutzung stattfindet |
| - | BM: am 26.04.2026 Arbeitseinsatz auch vom Sportverein, wird auch Spielplatz mit versorgt |
| Straßenbelag in der Rudolstädter Straße löst sich auf, Asphalt löst sich beim Kehren | |
| - | in Verbindung mit Hausanschluss könnte ein Teil des Bitumen erneuert werden auf seine Kosten |
| - | BM: Straße ist über 30 Jahre alt, eigentlich müsste saniert werden |
| - | BM bietet Anwesenheit bei Gespräch mit ZWA Holzland an |
| zu 11 | Protokollbestätigung des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung vom 12.02.2026 | 17-BV-2026/018 |
Grundlagen:
gem. § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Orlamünde bestätigt in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2026
das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 12.02.2026.
Abstimmungsergebnis:
abstimmungsberechtigt: 13
davon anwesend: 12
dafür: 9
dagegen: 0
Enthaltungen: 3
Ausschluss gem. §38 ThürKO: 0
| Uwe Nitsche Bürgermeister | Nicole Weidemann Schriftführer/Mitunterzeichner |