Aufgrund der §§ 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41), geändert durch Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 12. Oktober 2004 (GVBl. S. 849), durch Gesetze vom 25.November 2004 (GVBl. S. 853), vom 10. März 2005 (GVBl. S. 58), vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446), vom 24. Juni 2008 (GVBl. S. 134), vom 9.Oktober 2008 (GVBl. S. 353), vom 9. Oktober 2008 (GVBl. S. 369), vom 19. November 2008 (GVBl. S. 381), vom 8. April 2009 (GVBl. S. 320), vom 8. April 2009 (GVBl. S. 345), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) erlässt die Stadt Orlamünde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔1.203.500 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔284.400 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 15.400 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) ⇔ 350 v. H.
b)
für die Grundstücke (B) ⇔ 450 v. H.
2.
Gewerbesteuer ⇔ 400 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.500 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.
Kahla, den 28.06.2018
Stadt Orlamünde
Nitsche/Bürgermeister
⇔Im Original gezeichnet und gesiegelt!
Die Haushaltssatzung 2018 der Stadt Orlamünde wurde mit Bescheid vom 20.06.2018 unter Az. 902.5818/0082 rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan der Stadt Orlamünde für das Haushaltsjahr 2018 liegt vom 17.07.2018 bis 02.08.2018 in der Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal", Bahnhofstr. 23, 07768 Kahla, in der Kämmerei während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus.