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Orlamünder Nachrichten
Ausgabe 8/2025
Nichtamtlicher Teil
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Informationen

Informationen des Bürgermeisters

der Stadt Orlamünde

Erreichbarkeit der VG „Südliches Saaletal“:

Tel.:

036424/590

Fax:

036424/59150

e-mail:

post@vg-suedliches-saaletal.de

Erreichbarkeit des Bürgermeisters der Stadt Orlamünde:

Sprechstunde:

dienstags von 19-20 Uhr und nach Vereinbarung

im Rathaus Orlamünde, Bürgermeisterzimmer

Tel.: 0173/9117013 oder

e-mail: uwe@nitsche-orlamuende.de

Postanschrift

Stadt Orlamünde

Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“

Bahnhofstr. 23, 07768 Kahla

Öffentliche Sicherheit

Bei Bränden, Unfällen, Ölspuren, Hochwasser, Hangsturz,

umgestürzten Bäumen u. ä. bitte die

Freiwillige Feuerwehr Orlamünde

über Notruf 112 alarmieren!

Nächste Schrottsammlung im September 2025

Die Stadt Orlamünde führt durch den Bauhof

am Dienstag, 02.09.2025

die nächste Schrottsammelaktion in beiden Stadtteilen durch.

Wir bitten den metallischen Schrott bis 07.00 Uhr vor dem Grundstück bereit zu stellen.

Ölhaltiger Schrott, Elektro- und Elektronikschrott, Rasenmäher aus Plaste und Gasflaschen werden nicht mitgenommen!

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Schrott, Fahrzeugteile, Grobmüll oder anderen Unrat vor dem Bauhof abzulagern oder über den Zaun zu werfen!

Verhalten beim Auffinden von Fallwild/streunendem Wild

Für die Beseitigung von Fallwild (verendetes Wild) auf Bundes- Landes, Kreis- und kommunalen Straßen ist grundsätzlich der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig.

Lebt das Wild nach einem Unfall noch oder streunt in der bebauten Ortslage, dann gibt es folgenden Ansprechpartner:

Herr Martin Brehme, Tel.: 0174/3160940

Anmeldung von Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen

Laut Sondernutzungssatzung der Stadt Orlamünde sind alle Nutzungen öffentlicher Verkehrsflächen, die über 24 Stunden hinausgehen, beim Ordnungsamt der VG „Südliches Saaletal“, Tel. 036424/59135 oder 036424/59136 anzumelden.

Das betrifft insbesondere Container, Gerüste, Werbeanlagen, Baumaterial, Brennholz u. ä.

Appell an alle Hundebesitzer und Pferdehalter

Die Hundesteuer befreit nicht von den Pflichten unserer Hundebesitzer.

Es wird wiederholt daraufhin gewiesen, dass Hundekot vom Hundebesitzer aufzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Auf unseren Sport- und Spielplätzen haben Hunde nichts zu suchen!

Hunde sind insbesondere im Wald an der Leine zu führen!

Immer wieder werden Hundehalter gesehen, die den Hundekot entweder in der Saale oder auf öffentlichen Flächen entsorgen. Wir appellieren an die Vernunft!

Es ist eine Zumutung für unsere Bauhofmitarbeiter, solche Flächen zu pflegen.

Entsorgen Sie bitte den Hundekot in Ihrer Restmülltonne!

Wir bitten auch alle Halter von Pferden anfallenden Kot von öffentlichen Straßen und Plätzen ordnungsgemäß zu entfernen.

Brennholzbedarf

Aufgrund des erhöhten Absterbens von Fichten- und Kiefernbeständen steht zurzeit ein großes Angebot von Brennholz für die Selbstgewinnung zur Verfügung.

Interessenten setzen sich bitte mit den Mitarbeitern des Bauhofes in Verbindung.

Ü 60 Treffs im Rathaus

Wir laden herzlich ein zu den Ü-60 Treffs

im Rathaus, Sitzungszimmer, an folgenden Tagen:

28.08.2025,

26.09.2025,

23.10.2025,

27.11.2025

jeweils 14 Uhr

Facebook-Seite für Orlamünde

Orlamünde ist jetzt auch in Facebook vertreten.

Diese Seite wird betreut von Marie Voigt, und Katrin Jünge

Kontakte:

marie-voigt@web.de

katrin.heuser.orlamuende@web.de

Denkmalensemble Markt/Burgstraße

Das Thüringer Denkmalschutzgesetz in der Fassung vom 7. Januar 1992 sieht für alle Objekte im denkmalgeschützten Ensemble vor, dass vor geplanten Veränderungen an Gebäuden ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 13 zu stellen ist.

Um Anhörungen bei derartigen Verstößen, Reglementierungen oder gar Rückbauforderungen zu vermeiden, wäre die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensweise im Interesse aller Beteiligten sinnvoll.

Der unteren Denkmalschutzbehörde geht es nicht darum, Bürger mit ihrem Willen und Mut zu bevormunden, sondern um den Erhalt eines historischen Stadtbildes als Gesamtbild.

So muss die Farbauswahl einzelner Fassaden mit der Umgebung abgestimmt werden, wobei es für eine Lösung immer mehrere Möglichkeiten gibt. Es gibt aber auch Varianten, die unverträglich sind.

Eine Bitte der Unteren Denkmalschutzbehörde geht deshalb an alle Hauseigentümer:

Vor einer Veränderung an einer Fassade oder Dach ist ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Saale-Holzland-Kreis zu stellen.

Entsprechende Anträge sind in der VG „Südliches Saaletal“ erhältlich.

Für weitere Informationen und Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung.

Saale-Holzland-Kreis Landratsamt

Untere Denkmalschutzbehörde Telefon 03 66 91/ 7 03 27

Gleichrangige Straßen

Aufgrund von Unklarheiten bei der Verkehrsregelung für den Bereich Einmündung Wirtschaftsweg, Rudolstädter Straße, Stadtberg, Bahnhofstraße und Mittelkreis fand ein Ortstermin mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde statt.

In deren Ergebnis wurde festgestellt, dass gepflasterte Entwässerungsrinnen oder ein Wechsel des Fahrbahnbelags nicht gleichbedeutend für eine abgesenkte Borde sind.

Demnach handelt es sich um eine versetzte, gleichrangige Kreuzung. Um einen Schilderwald zu vermeiden wird auf das Aufstellen von 3 entsprechenden Verkehrszeichen (gleichrangige Kreuzung) verzichtet.

Das bedeutet, es gilt für alle Straßen:

Wer von rechts kommt hat Vorfahrt!

Ordnungswidriges Parken und Raser auf unseren Straßen

Wir müssen leider wiederholt auf das ordnungswidrige Parken einiger Verkehrsteilnehmer aufmerksam machen. Wir weisen auf die freizuhaltende Durchfahrtsbreite von 3 m auf allen Ortsstraßen, insbesondere auf unseren neu gebauten Wirtschaftswegen in der Aue und parallel zur B88 hin. Die Straßen müssen zu jeder Zeit mit Rettungsfahrzeugen, Ver- und Entsorgungsfahrzeugen aller Größen bzw. landwirtschaftlichen Maschinen befahrbar sein. Nicht auszudenken wenn schnelle Hilfe durch unvernünftiges Parken verhindert wird.

Es grenzt schon an Unverschämtheit, wenn auf dem Markt auf der Sperrfläche geparkt wird, die eindeutig als Aufstellfläche und Saugstelle für die Feuerwehr gekennzeichnet ist. Das Gleiche gilt für das ordnungswidrige Parken im Kreuzungsbereich Burgstraße/Markt/Dienstädter Straße.

Wir müssen nicht überall zusätzliche Halte- und Parkverbotsschilder aufstellen, wenn die Grundregeln der STVO beachtet werden.

Das Gleiche gilt auch für einige Raser im Ort, die einfach nicht beachten, dass hier nur 30 km/h gefahren werden darf. Besonders im Interesse unserer Kinder und unserer engen Straßen sollten diejenigen mal gründlich über ihr Fahrverhalten nachdenken, bevor es zu spät ist.

Straßenbeleuchtung

Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass defekte Straßenlampen bzw. der Ausfall der Straßenbeleuchtung ausschließlich und umgehend an das Bauamt der VG „Südliches Saaletal“ unter den Tel.-Nr.: 036424/59164 oder 036424/59165 zu melden sind. Von dort aus werden dann die entsprechenden Reparaturaufträge ausgelöst.

Achtung!!! Ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge im Bereich Burgstraße 2 und 4 sind die Ursache für den Ausfall der Straßenbeleuchtung im oberen Stadtteil, da sich dort der Sensor befindet und durch die Fahrzeugscheinwerfer außer Betrieb gesetzt wird.

Aufruf zur Spendenaktion für unseren Löschteich

Für die weitere Sanierung und Gestaltung des Löschwasserteiches auf dem Markt bitten wir aufgrund der schlechten Haushaltslage auch 2025 wieder um ihre Spenden.

Spendenkonto der Stadt Orlamünde:

IBAN: DE25830530300000000159

Sparkasse Jena-Saale-Holzland

Verwendungszweck: Sanierung Löschteich Markt

Ab 100,00 € stellen wir gern eine Spendenquittung aus.

Bei allen bisherigen Spendern bedanken wir uns ganz herzlich!