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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Drei neue Bauplätze für Löhma

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung am 30. Juli in Kraft getreten

Löhma. Bereits seit mehreren Jahren wurde in Löhma um Bauland gerungen, wurden Ideen entwickelt, aber auch wieder verworfen, weil der Flächenzuschnitt zu groß, die Erschließung nicht gesichert oder die Grundstückverfügbarkeit nicht gegeben war. Nach langem und intensivem Ausloten aller Möglichkeiten entschied sich die Gemeinde Löhma im Oktober 2023 für die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung. Diese schafft freilich kein Baurecht für ein viele Bauplätze umfassendes Wohngebiet. Auf ihrer Grundlage können aber einzelne Grundstücke aus dem Außenbereich den in den Innenbereich einbezogen werden und damit Baurecht erhalten.

Drei Eigenheimstandorte sind es schließlich geworden, nachdem die Satzung im Juli seitens der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes rechtlich gewürdigt wurde. Das vierte anvisierte Baugrundstück scheiterte, weil im Zuge des Satzungsverfahrens festgestellt wurde, dass Altlasten eine Bebauung nur schwer möglich machen. Mit der Schaffung des Baurechts kann in Löhma zumindest kurzfristig durchgeatmet werden. Trotz gestiegener Baupreise wird der Bedarf im Ort aber schnell wieder gedeckt sein. Auf der ersten Baufläche werden bald die Bagger anrollen, die Baugenehmigung wurde bereits erteilt.

Löhma war im Übrigen der drittletzte Ort der VG Seenplatte, für den eine solche Satzung, die früher einfach Abrundungssatzung hieß, aufgestellt wurde.

Einzig Tegau und Burkersdorf, verfügen noch nicht über ein solches Planinstrument, besitzen aber jeweils Bebauungspläne für Wohngebiete.

Das bürokratische Verfahren für eine Ergänzungssatzung entspricht in vielen Elementen dem eines Bebauungsplanes. Inhaltlich nicht ganz so umfangreich, dauert das Satzungsverfahren jedoch auch ein dreiviertel Jahr, beginnend mit dem Aufstellungsbeschluss und endend mit der Ausfertigung durch den Bürgermeister. Gerade in Vorbereitung ist die Änderung der Ergänzungssatzung von Rödersdorf. Hier sollen zwei kleinere Außenbereichsflächen am Ortseingang im Bereich der Kirmeswiese Baurecht erhalten.

Mario Streit