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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte
Ausgabe 10/2025
Nichtamtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Moßbach

Jagdpachtauszahlung

Die Jagdgenossenschaft Moßbach, zahlt am Freitag, dem 17.10.2025 den Reinertrag der Jagdpacht für die Jagdjahre 2023/24 und 2024/25 aus.

Die Auszahlung erfolgt im Gemeinderaum von Moßbach, in der Zeit von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen.

Ein bevollmächtigter Jagdgenosse darf höchstens 3 Jagdgenossen vertreten. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.

Der Vorstand