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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dittersdorf in Dittersdorf

Der Gemeindekirchenrat der Ev. -Luth. Kirchgemeinde Dittersdorf hat aufgrund des § 51 Abs. 2 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228) in seiner Sitzung am 30.03.2026 für den Friedhof in Dittersdorf beschlossen:

zusätzliche Gestaltungsvorschriften

Für die Urnengemeinschaftsgrabanlage

wird gemäß § 33 Abs. 2 Satz 5 FriedhG festgelegt, dass zusätzlich zu den Vor- und Familiennamen auch das Geburts- und Sterbedaten der Bestatteten zu vermerken sind.

Moßbach 30.03.2026

M. Becher

Ines Aschenbrenner

A. Klingner-Kühnel

Unterschrift GKR-Vorsitzender

bzw. geschäftsführendes Mitglied GKR