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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Moßbach in Moßbach

Der Gemeindekirchenrat der Ev. -Luth. Kirchgemeinde Moßbach hat aufgrund des § 51 Abs. 2 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228) in seiner Sitzung am 30.03.2026 für den Friedhof in Moßbach beschlossen:

zusätzliche Gestaltungsvorschriften

Für die Urnengemeinschaftsgrabanlage

wird gemäß § 33 Abs. 2 Satz 5 FriedhG festgelegt, dass zusätzlich zu den Vor- und Familiennamen auch das Geburts- und Sterbejahr der Bestatteten zu vermerken ist.

Moßbach 30.03.2026

Hüfner Müller

Unterschrift GKR-Vorsitzender bzw. geschäftsführendes Mitglied GKR