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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte
Ausgabe 11/2023
Informationen der Verwaltung
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Das Ordnungsamt informiert

Derzeit spielen Vereinsleben und Traditionsfeste wie Kirmes und Karneval für Jugendliche eine große Rolle. Jugendschutz geht dabei alle an; aber es gibt immer wieder Fragen zur richtigen Umsetzung und zur Verantwortung der jeweiligen - oftmals ehrenamtlichen - Veranstalter.

Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises erarbeitet derzeit den sog. Partypass, den die Jugendlichen ausfüllen und bei jeder öffentlichen Tanzveranstaltung vorlegen müssen.

Der Partypass gilt für Jugendliche (ab 14 Jahren). Bei Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG) dürfen Jugendliche unter Einhaltung JuSchG:

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Unter 16 Jahren ohne Sorgeberechtigte/ Partypass nicht teilnehmen

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mit Sorgeberechtigten/ Partypass bis 16 Jahren bis 22 Uhr teilnehmen

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ab 16 Jahren ohne Eltern/Partypass bis 24 Uhr;

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ab 16 Jahren mit Sorgeberechtigten/ Partypass: ohne zeitliche Begrenzung

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ab 18 Jahren unbegrenzt an Veranstaltungen teilnehmen.

Die Formulare/Dokumente sind auf der Internetseite des Saale-Orla-Kreises unter dem Punkt Jugendschutz frei verfügbar.

Ihr Ordnungsamt