Derzeit spielen Vereinsleben und Traditionsfeste wie Kirmes und Karneval für Jugendliche eine große Rolle. Jugendschutz geht dabei alle an; aber es gibt immer wieder Fragen zur richtigen Umsetzung und zur Verantwortung der jeweiligen - oftmals ehrenamtlichen - Veranstalter.
Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises erarbeitet derzeit den sog. Partypass, den die Jugendlichen ausfüllen und bei jeder öffentlichen Tanzveranstaltung vorlegen müssen.
Der Partypass gilt für Jugendliche (ab 14 Jahren). Bei Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG) dürfen Jugendliche unter Einhaltung JuSchG:
| - | Unter 16 Jahren ohne Sorgeberechtigte/ Partypass nicht teilnehmen |
| - | mit Sorgeberechtigten/ Partypass bis 16 Jahren bis 22 Uhr teilnehmen |
| - | ab 16 Jahren ohne Eltern/Partypass bis 24 Uhr; |
| - | ab 16 Jahren mit Sorgeberechtigten/ Partypass: ohne zeitliche Begrenzung |
| - | ab 18 Jahren unbegrenzt an Veranstaltungen teilnehmen. |
Die Formulare/Dokumente sind auf der Internetseite des Saale-Orla-Kreises unter dem Punkt Jugendschutz frei verfügbar.
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