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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Wegfall der Kinderreisepässe

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Kinderreisepässe können demnach noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Ab dem 01.01.2024 müssen dann für Kinder reguläre biometrische Personalausweise und Reisepässe beantragt werden. Diese sind dann 6 Jahre gültig.

Der künftig verlangte elektronische Ausweis gilt maximal sechs Jahre (anders als für Erwachsene, wo er erst nach zehn Jahren abläuft). Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesen Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht.

Die Kosten für einen biometrischen Personalausweis belaufen sich auf 22,80 Euro und für den biometrischen Reisepass belaufen sich auf 37,50 Euro. Die Lieferzeiten für den Personalausweis betragen derzeit ca. 2 Wochen und für den Reisepass ca. 4 Wochen.

Bei weiteren Fragen steht Frau Woche unter der Telefonnummer 03663-434316 zur Verfügung.

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