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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte
Ausgabe 2/2024
Informationen der Verwaltung
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Das Ordnungsamt informiert

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der VG „Seenplatte“,

das Ordnungsamt weist darauf hin, dass jede öffentliche Veranstaltung gem. § 42 OBG innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte“ unter Angabe der Art, des Ortes und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte“ schriftlich angezeigt werden muss. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.

Für die Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung nutzen Sie das beiliegende Formular. Dieses können Sie schriftlich, auch per Email an ordnungsamt@vg-seenplatte.de, senden.

Es wird um Beachtung gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Lüpfert-Schmidt