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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Ausschreibung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung

Die Gemeinde Plothen verkauft auf dem Weg der öffentlichen Ausschreibung folgende Flurstücke in der Gemarkung Plothen zum Höchstgebot:

Flurstücke:

2041/3 (348 qm) 2041/4 (14qm), 2074/35 (209qm), 2040/2 (23qm), 2044/2 (20qm)

Flur 1

(Gebäude- und Freifläche)

Lage:

Ortsstraße 64 (Ortsmitte) in Plothen

Gebäude:

Gemeindeamt, Baujahr ca. 1912

Sanierung in den Jahren 1995/1996,

Nutzung des Erdgeschosses als Kindergarten bis zum Jahr 2015

Bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und Dachgeschoss

Traditioneller Baustil, Mauerwerk aus Bruchstein

zweigeschossig, freistehend, gemischt genutzt

Warmwasserpumpenheizung mit Ölfeuerung für das Erdgeschoss und das 1.

Obergeschoss

Vorhandene Strom- und Wasser/Abwasseranschlüsse

Teilweise unterkellert

Kellergeschoss teilweise unterkellert, Heizung und Öllager

Erdgeschoss: Treppenhaus, großer Raum abgeteilte Räume Sanitärausstattung, Küche Vorraum

Erstes Obergeschoss Treppenhaus, drei Räume, Küche, Speisekammer, WC im Flur

Dachgeschoss: Lagerraum, Ausstellungsraum, nicht ausgebauter Bodenraum

Vorhandene 3-Kammer-Klärgrube

Garage:

Erdgeschoss:1 bis 2 Stellplätze

Dachgeschoss : Bodenraum

Ort:

dörflich und ruhig gelegen, örtliche Gaststätte vorhanden und eine Physiotherapiepraxis

Es liegt ein Wertgutachten aus dem Jahr 2020 vor, das bei Bedarf in der Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte“, Schleizer Straße 17, 07907 Oettersdorf eingesehen werden kann.

Erwerbsangebote sind bis zum Freitag, dem 21.02.2025, 10.00 Uhr mit der deutlichen Kennzeichnung

„Kaufangebot Gemeinde Plothen - Ortsstraße 64 -

Bitte nicht öffnen“

bei der

Verwaltungsgemeinschaft „Seenplatte“, Vorsitzende,

Schleizer Straße 17 07907 Oettersdorf

einzureichen.

Das Flurstück liegt im Innenbereich.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Gemeinderat der Gemeinde Plothen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Plothen nicht verpflichtet ist, das Gebäude überhaupt zu verkaufen.

Der Bewerber muss in seinem Kaufangebot Aussagen zur späteren Nutzung treffen.

Die Gemeinde Plothen behält sich vor, das Veräußerungsverfahren aufzuheben, wenn für sie kein wirtschaftliches Ergebnis zu erkennen ist.

Für weitere Auskünfte stehen die Bürgermeisterin Frau Dagmar Seidler, Tel: 0171-6167506.

Dagmar Seidler

Bürgermeisterin