Aufgrund der §§ 50 Abs. 2 und 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürK0) erlässt die VG Seenplatte folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 854.529,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 218.450,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Umlagebedarf der Verwaltungsgemeinschaft wird festgesetzt auf 645.574,00 Euro.
Der Umlagesatz zur Finanzierung des Umlagebedarfes wird festgesetzt auf 166,00 Euro/Einwohner.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 142.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1Januar 2026 in Kraft.
Oettersdorf, 24.01.2026
Mertz
Gemeinschaftsvorsitzende
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung entsprechend § 57 Abs. 3 der ThürKO. Gleichzeitig wird auf die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes in der Zeit vom 02.02.2026 bis einschließlich 20.02.2026 in der Abteilung Finanzen der Verwaltungsgemeinschaft "Seenplatte" in Oettersdorf, Schleizer Str. 17 während der üblichen Dienststunden hingewiesen.
Es besteht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung jederzeit die Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Bei Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen ist die rechtsaufsichtliche Genehmigung vor dieser Bekanntmachung erfolgt.